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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-049  

Betreff: Antrag auf Anerkennung als Sprach-Kindertageseinrichtungen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Entscheidung
14.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Das Bundesprogramm zur Förderung der Sprachkitas läuft zum 30.06.2023 aus, daher hat das Land einerderglichkeit durch das Landesprogramm Sprach-Kitas“ bereitgestellt.

 

Ziel des Programms ist unter anderem die nachhaltige Entwicklung der pädagogischen Praxis und Qualität im Bereich der sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen. here Einzelheiten können der Anlage entnommen werden.

 

Aus dem Bundesprogramm hat bisher die Kita Bahnhofstraße profitiert. Mit Neuauflage des Landesprogrammes wurde das Interesse an der Teilnahme bei allen Barmstedter Kitas abgefragt. Die Kita Bahnhofstraße und die Kita Lütte Lüüd haben ihr großes Interesse bekundet. Fristwahrend wurden bereits vorsorglich r beide Kitas Anträge zur Teilnahme gestellt, die jederzeit zurückgezogen werden könnten.

 

Bei Anerkennung als Sprachkita werden über die monatlichen SQKM-Mittel 2.333,00 € ausgezahlt. Somit erfolgt eine jährliche Förderung der Sprachkita im Umfang von 27.996,00 €, bzw. einer 19,5 Stunden-Kraft. Die Kita Bahnhofstraße hat mitgeteilt, dass für die vorhandene Sprachkraft im Jahr 2022 Kosten in Höhe von 25.865,17 € angefallen sind. Die Kita Lütte Lüüd rechnet mit Kosten im Umfang von 28.989,31 €. Diese können noch, je nach Eingruppierung der Kraft, in beide Richtungen variieren.

Weitere Nebenkosten sollten laut Auskunft der Kitas nicht durch die Teilnahme am Förderprogramm entstehen.

 

r die Vorbereitung zum Schuleintritt wie auch für den weiteren Lebensweg ist es wichtig, dass glichst vielen Kindern sprachliche Grundlagen vermittelt werden. Dies trifft insbesondere r Kinder zu, derenusliches Umfeld dieses nicht gewährleisten kann.

 

Der Ausschuss sollte nun eine Entscheidung treffen, ob die Antragstellungen aufrecht erhalten bleiben sollen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt ggf. über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Jugend und Soziales stimmt der Antragstellungr die Kita Bahnhofstraße sowie für die Kita Lütte Lüüd zur Teilnahme am Landesprogramm Sprach Kitas mit Beginn ab dem 01.07.2023 zu.


Finanzielle Auswirkungen:

Die anfallenden Kosten werden überwiegend durch die vom Land bereit gestellten Mittel getragen, so dass ein höheres Defizit an die Kitas gezahlt werden muss, im Gegenzug allerdings auch eine höhere Förderung im Rahmen der SQKM-Mittel zurückfließen.         


Anlage/n:

Eckpunkte Landesprogramm Sprachkitas

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 info 1822 Anlage MSJFSIG Eckpunkte LP Sprachkitas (522 KB)      

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