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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-048  

Betreff: Resolution zur Einführung eines Sozialtarifes für die Schulkindbetreuung in Grundschulen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
13.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt (offen)   
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Vorberatung
14.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
04.04.2023 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die zuständigen Gremien der Kreisverwaltung beraten derzeit über die Einführung eines Sozialtarifes für die Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern. Der Sozialtarif ist eine Sozialstaffel für betreute Kinder im Grundschulbereich.

 

Am 21.02.2023 hat der Ausschuss für Kinder, Jugend, Schule und Sport der Stadt Elmshorn dem Stadtverordneten-Kollegium die Verabschiedung einer Resolution empfohlen. Da bei den Elmshorner Fraktionen Einigkeit zu diesem Thema herrscht, erscheint die endgültige Verabschiedung der Resolution als wahrscheinlich.

 

Um der Resolution Nachdruck zu verleihen, bittet Elmshorn um Unterstützung der Resolution. In diesem Zusammenhang erinnert Elmshorn an den unerwartet hohen Ertrag des Kreises Pinneberg aus dem Finanzausgleich über fast 16 Mio. €.

 

Die Einführung eines solchen Sozialtarifes würde mehr Barmstedter Familien finanziell entlasten, als die bisher geltende Regelung zur Nachmittagsbetreuung an Grundschulen.

Hochrechnungen des Kreises haben ergeben, dass bei Einführung einer Geschwisterermäßigung für Grundschulkinder Kosten in Höhe von 2 2,5 Mio. € anfallen würden. Bei Berücksichtigung einer zusätzlichen einkommensabhängigen Ermäßigung rden weitere Kosten im Umfang von ca. 1,6 Mio. anfallen. Insofern würden bei Gleichstellung der Grundschulbetreuung mit der Kita-Betreuung Gesamtkosten in Höhe von ca. 4,1 Mio. € entstehen.

Bei dem Sozialtarif handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe des Kreises, so dass die Finanzierung letztendlich über die Kreisumlage und somit indirekt doch durch Kostenbeteiligung der Stadt Barmstedt erfolgt.

 

Im Gegenzug könnte die „Entgeltordnung für Ganztags- und Betreuungsangebote an den Schulen der Stadt Barmstedt“ dahingehend überarbeitet werden, dass die ermäßigten Beiträge entfallen und somit der städtische Kostenbeitrag für die Nachmittagsbetreuung geringer ausfallen würde.

 

Die Verabschiedung der Resolution wird im Ausschuss für Kultur, Schule und Sport der Stadt Barmstedt behandelt, da die Thematik Nachmittagsbetreuung an Grundschulen hier angesiedelt ist. Außerdem erfolgt eine Behandlung im Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt, da das Thema Sozialstaffel diesem Ausschuss angegliedert ist.

 

Ob sich die Stadt Barmstedt der Elmshorner Resolution anschließen möchte, obliegt letztendlich der Stadtvertretung.  

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt ggf. über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt // Vorberatung

Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt // Vorberatung

Stadtvertretung Barmstedt // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Barmstedt verabschiedet nachstehende Resolution:

 

Die Stadt Barmstedt als Schulträger von zwei Grundschulen fordert den Kreistag des Kreises Pinneberg auf, einen Sozialtarif für die Schulkindbetreuung in Grundschulen einzuführen.

 

Im Blick auf den zukünftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in Grundschulen ist es notwendig, für alle Eltern im Kreis Pinneberg die Möglichkeit zu schaffen, ihre Kinder im Ganztag betreuen zu lassen. Es ist dafür zu sorgen, dass alle Eltern analog der Sozialstaffel es sich finanziell leisten können, die Betreuung in Anspruch zu nehmen.


Finanzielle Auswirkungen:   

Direkte Kosten entstehen der Stadt Barmstedt nicht, da der Sozialtarif über den Kreis Pinneberg finanziert werden würde. Die Mittel müssten dann über die Kreisumlage getragen werden.

Gesamtkostenr den Sozialtarif in Höhe von 4,1 Mio. € rden beim Kreis Pinneberg 0,77 % der Kreisumlage ausmachen.r die Stadt Barmstedt bedeuten 0,77 % mehr Kreisumlage Kosten in Höhe von ca. 115.000 .

 

Bei Änderung der „Entgeltordnung für Ganztags- und Betreuungsangebote an den Schulen der Stadt Barmstedt“ und dem damit verbundenem Entfall der Beitragsermäßigungen hätte die Stadt laut Planung für 2023 eine Kostenersparnis in Höhe von ca. 11.000 €.


Anlage/n:

Resolution Einführung Sozialtarif Stadt Elmshorn

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Resolution Einführung Sozialtarif - Stadt Elmshorn (305 KB)      

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