Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-041
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Sachverhalt:
Die Stadt Barmstedt, das Amt Hörnerkirchen und das Amt Rantzau sind bereits in der Vergangenheit Kooperationen in verschiedenen Verwaltungsbereichen eingegangen. Der Wegfall des Tourismusbereiches wurde zum Anlass genommen, den Kooperationsvertrag vom 18.12.2008, in der Fassung vom 07.06.2021 sowie die Durchführungsvereinbarung vom 07.06.2021 zu überarbeiten und zusammengefasst durch einen neuen Kooperationsvertrag rückwirkend zum 01.01.2023 zu ersetzen.
Der Vertragsentwurf wurde am 09.02.2023 final mit den Herren Werner (Amt Hörnerkirchen), Lichy (Stadt Barmstedt), Gottschalk (FWB), Behrens (CDU) sowie Bagger und Zentner (Amt Rantzau) und Frau Ehlers (Stadt Barmstedt) abgestimmt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss Barmstedt // Vorberatung // § 8a Hauptsatzung und § 1a Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung Barmstedt // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Barmstedt, dem Amt Hörnerkirchen und dem Amt Rantzau rückwirkend zum 01.01.2023.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die bereits bestehende Kooperation sind die Haushaltsmittel bereits im Haushaltsjahr 2023 eingeplant. Es gab keine Änderungen in diesem Bereich.
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Anlagen: | |||||
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1 | Vertragsentwurf öR Vertrag (158 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76