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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-028  

Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung Westerhorn Vorberatung
01.03.2023 
Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
03.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird dem Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Westerhorn zur Prüfung vorgelegt (§ 95 n Abs. 5 GO).

 

Der Jahresabschluss weist einen Überschuss in Höhe von 268.376,38 EUR aus.

Jahresüberschüsse sollen gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, sofern der Überschuss nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt wird.

 

Ausweislich der Bilanz zum 31.12.2020 verfügt die Gemeinde Westerhorn über keinen auszugleichenden vorgetragenen Jahresfehlbetrag. So kann der Jahresüberschuss in die Ergebnisrücklage oder die Allgemeinen eingebucht werden.

 

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen soll (§ 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik). Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30 Prozent beträgt, kann abweichend von dieser Regelung die Ergebnisrücklage mehr als 33 Prozent der Allgemeinen Rücklage betragen. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme beträgt knapp 40 %.

 

Insofern wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Ergebnisrücklage zuzuführen, sodass diese anschließend auf einen Wert in Höhe von 1.616.847,06 EUR anwächst.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

 

 Vorberatend zuständig ist nach § 4 Abs. 1 lit. b der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn der Finanzausschuss. Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gemäß § 28 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 95n Abs. 5 GO.

 

    


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt den Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2020 inklusive Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresüberschuss in Höhe von 268.376,38 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen. 

 


Anlage/n:

-Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2020

-Lagebericht der Gemeinde Westerhorn

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2020 (1217 KB)      
Anlage 2 2 Lagebericht 31.12.2020 (552 KB)      

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