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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-024  

Betreff: Spendenangelegenheiten 2022
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
03.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung über Schenkungen und Spenden. 

 

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt der Bürgermeister jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Gemeindevertretung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung vor.

 

Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 7.117,50 zu verzeichnen.

 

Hiervon sind 592,50 EUR in Form einer Sachspende für die Feuerwehr eingegangen.

 

Weitere 6.525,00 € sind in Form einer Sachspende für die Flüchtlingshilfe geleistet worden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

 

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die durch den Bürgermeister angenommen Spenden im Jahr 2021 gemäß anliegender Spendenliste sind zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Durch die Annahme von Spenden erhält die Gemeinde Einnahmen. Eine Auflistung der Spenden ist dem Anhang dieser Vorlage zu entnehmen.

 


Anlage/n:

 

Spendenliste 2022 der Gemeinde Westerhorn

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Spendenliste Westerhorn 2022 (337 KB)      

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