Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-024
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung über Schenkungen und Spenden.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt der Bürgermeister jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Gemeindevertretung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung vor.
Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 7.117,50 € zu verzeichnen.
Hiervon sind 592,50 EUR in Form einer Sachspende für die Feuerwehr eingegangen.
Weitere 6.525,00 € sind in Form einer Sachspende für die Flüchtlingshilfe geleistet worden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag:
Die durch den Bürgermeister angenommen Spenden im Jahr 2021 gemäß anliegender Spendenliste sind zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Annahme von Spenden erhält die Gemeinde Einnahmen. Eine Auflistung der Spenden ist dem Anhang dieser Vorlage zu entnehmen.
Anlage/n:
Spendenliste 2022 der Gemeinde Westerhorn
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Spendenliste Westerhorn 2022 (337 KB) |
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