Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-023
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung über Schenkungen und Spenden.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt der Bürgermeister jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Gemeindevertretung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung vor.
Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 600,00 € zu verzeichnen, welche in Form einer Geldspende für die Förderung der Jugendhilfe gespendet wurden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist die Gemeindevertretung Osterhorn.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Annahme von Spenden erhält die Gemeinde Einnahmen. Eine Auflistung der der Spenden ist der Vorlage beigefügt.
Anlage/n:
Spendenliste 2022 der Gemeinde Osterhorn
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Anlagen: | |||||
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1 | Spendenliste Osterhorn 2022 (327 KB) |
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