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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-023  

Betreff: Spendenangelegenheiten 2022
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
16.03.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 76 Abs. 4 GO kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister entscheidet gemäß § 9 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung über Schenkungen und Spenden.

 

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt der Bürgermeister jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Gemeindevertretung gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung vor.

 

Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 600,00 € zu verzeichnen, welche in Form einer Geldspender die Förderung der Jugendhilfe gespendet wurden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

 

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

 

Zuständig ist die Gemeindevertretung Osterhorn.   


Finanzielle Auswirkungen:
 

Durch die Annahme von Spenden erhält die Gemeinde Einnahmen. Eine Auflistung der der Spenden ist der Vorlage beigefügt.

 

 

 


Anlage/n:

 

Spendenliste 2022 der Gemeinde Osterhorn

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Spendenliste Osterhorn 2022 (327 KB)      

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