Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-300-4
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Sachverhalt:
Die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung des Humburg-Hauses wurde bereits in den entsprechenden Gremien vorberaten und es wurden die u.s. Beschlussvorschläge für die Stadtvertretung gefasst.
Alle weiteren Informationen finden Sie in den Vorlagen VO/2021-300-1, VO/2021-300-2 und VO/2021-300-3-3.
Da die Nutzer/innen des Humburg-Hauses erst nach Beschlussfassung der Stadtvertretung schriftlich informiert werden, schlägt die Verwaltung vor, die Erhöhung zum 01.04.2023 zu beschließen. Im Vorwege wurde bereits auf eine mögliche Erhöhung hingewiesen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Stadtvertretung // Entscheidung // § 28 GO Vorbehaltende Aufgaben der Stadtvertretung
Beschlussvorschlag 1:
Die Stadtvertretung beschließt die Erhöhung der Nutzungsgebühren zum 01.04.2023 wie folgt:
1.Erhöhung der Nutzungsgebühren:
(1) Das Benutzungsentgelt beträgt für alle Veranstaltungen am Wochenende (freitags-sonntags)
a) Für die Diele (incl. Küche) = 250 Euro
b) Für die Nebenräume = 30 Euro
(2) Für die Benutzung der Diele und sonstigen Räume bei standesamtlichen Trauungen
= 75 Euro
(3) Nutzung in der Woche (montags-donnerstags)
a) für den laufenden Vereinsbetrieb
-Nutzung 1x monatlich = 8 Euro/ 88 Euro jährlich
-Nutzung 2x monatlich = 16 Euro/ 176 Euro jährlich
b) Einzelveranstaltungen in der Woche
-Mit Küchennutzung = 100 Euro
-Ohne Küchennutzung = 50 Euro
-Nutzung von Nebenräumen = 10 Euro
(4) Nutzung des Humburg-Hauses durch Kulturvereine (z.B. Pfiff)
= 125 Euro pro Veranstaltung
Beschlussvorschlag 2:
Die Stadtvertretung beschließt, dass die ortsansässigen Vereine und Verbände für die
Nutzung des Humburg-Hauses und der Nebenräume ein Nutzungsentgelt entrichten.
Beschlussvorschlag 3:
Die Stadtvertretung beschließt, dass Geburtstage ab dem 30. Lebensjahr im Humburg-Haus
ab dem 01.04.2023 gefeiert werden können.
Beschlussvorschlag 4:
Die Stadtvertretung beschließt, den Zusatz "sonstige Veranstaltungen“ ab dem 01.04.2023 aus der Benutzungs- und Entgeltordnung zu streichen.
Beschlussvorschlag 5:
Die Stadtvertretung beschließt Ausstellungen im Lütt Humburg Haus, mit einer Dauer von max. 4 Wochen, ab dem 01.04.2023 von der Gebühr zu befreien, sofern hierfür kein Eintritt erhoben wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Einnahmen auf dem Produktkonto 573050.432100 erhöhen sich entsprechend der Erhöhung der Gebühren.
Beispielhaft wurden die Belegungszahlen aus 2022 u.s. dargestellt. (Hierbei ist die Corona-Pandemie zu berücksichtigen)
Regelmäßige Nutzung:
Nutzung 1x monatlich:
Vorher 5 x 55,00 € = 275,00 €
Nachher 5 x 88,00 € = 440,00 €
Nutzung 1x in der Woche:
Vorher: 2 x 220,00 € = 440,00 €
Nachher: 2 x 352,00 € = 704,00 €
Trauungen:
Vorher 4 x 50,00 € = 200,00 €
Nachher 4 x 75,00 € = 300,00 €
Einzelveranstaltung in der Woche:
Vorher 2 x 75,00 € = 150,00 €
Nachher 2 x 100,00 € = 200,00 €
Wochenendveranstaltungen:
Vorher 20 x 175,00 € = 3.500,00 €
Nachher 20 x 250,00 € = 5.000,00 €
Nutzung durch Kulturvereine:
Vorher = pauschal 500,00 € pro Jahr für 6-9 Veranstaltungen pro Verein
Nachher 6 x 125,00 € = 750,00 €
Anlage/n:
-entfällt
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76