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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-016  

Betreff: Personalkostenrückerstattung für 2022 an Amt Hörnerkirchen
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Schutz, Mark
2. Werner, Sven
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
14.02.2023 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Bei einer Umstellung auf die doppische Haushaltsführung sindckstellungen für Pensionen und Beihilfe (nur für verbeamtete Personen) zu bilden. Es war fraglich, ob diese Rückstellungen auch Bestandteil der in § 7 Buchst. a Nr. 1 örV geregelten „aufzuwendenden Personalausgaben“ sind.

 

Die im Zuge des Jahresabschluss 2021 erheblichen Rückstellungen, konnten zeitlich nicht in einer Vorauszahlung berücksichtigt werden, sodass im Zuge der Abrechnung des Jahres 2022 eine erhebliche Nachzahlung durch das Amt Hörnerkirchen zu leisten wäre.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Beteiligung an diesen - erst mit der Doppik eingeführten - Positionen nicht im Sinne des ursprünglichen Vertrages bzw. der Intention, die die damalige Verwaltungsstrukturreform hatte. Diese orientierte sich an den tatsächlich kassenwirksamen Leistungen. Aufgrund dieser Einigungsgrundlage soll weiterhin verfahren werden. Eine Beteiligung an den Rückstellungen würde zu einer Doppelbelastung beim Amt Hörnerkirchen hren. Es bleibt natürlich weiterhin mit den zu leistenden Personalkostenerstattungen (22 %) an den tatsächlich an die Versorgungs- und Ausgleichskasse zu zahlenden Vorsorgeaufwendungen für die Beamtinnen und Beamten beteiligt.

 

Die Rückstellungen werden zukünftig nicht mehr in die Abrechnung einbezogen und sind für das Jahr 2021 zurückzuerstatten. Dadurch entsteht auf Seiten der Stadt ein Aufwand in Höhe von 76.571 €.

 

Zusammen mit weiteren, nicht diese Thematik betreffenden, Abrechnungsbeträgen aus 2022 sind insgesamt dem Amt 88.090,76 € zu erstatten

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Stadtvertretung // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

 

Der Ansatz für Aufwendungen des Kontos 10/111080.545200 wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 88.100 EUR festgesetzt und ist nun im Haushaltsentwurf enthalten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Haushaltsmittel in Höhe von 88.100 € sind nun im Haushaltjahr 2023 geplant.


Anlage/n:

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De-Mail-Adressen: 
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