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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-010  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 "KiTa" für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns
hier: Mitteilung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Kenntnisnahme
24.05.2023 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Nach grundsätzlicher Klärung der Verortung der Kindergartenfläche wurde im April 2021

die Bauleitplanung mit einem "Scoping" gestartet. Zeitgleich wurde die Landesplanungsanzeige gefertigt. Nach Auswertung der eingegangenen Anregungen wurde das Grundstück käuflich erworben und Herr Hoppe aus Itzehoe als Städteplaner beauftragt. Der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen erfolgte am 10.06.2021. Der erste Planentwurf wurde von Herrn Hoppe am 17.11.2021 in der Gemeindevertretung vorgestellt.

 

Im Anschluss daran sollte die frühzeitige Beteiligung unverzüglich durchgeführt werden. Durch verschiedene Umstände verzögerte sich die Beteiligung bis Februar 2022 und fand dann vom 07.02. - 07.03.2022 statt. Durch einen Tätigkeitswechsel des Planers Herrn Hoppe wurde der Auftrag an die AC Planergruppe, Herrn Stepany, übergeben. Die vorgebrachten Anregungen wurden abgewogen sowie ein wasserwirtschaftliches Konzept beauftragt. Um Einzelheiten zu klären fand am 17.08.2022 ein gemeinsames Gespräch mit dem Planer Herrn Stepany, dem Ingenieur Herrn Urbat, demrgermeister Herrn Winter der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, Amtsvorsteher Herrn Reimers, Herrn Rennekamp, Frau Wagener, Herrn Dieckmann und Frau Karvink aus der Verwaltung statt. Ergebnis der Besprechung war die Verlegung des Regenrückhaltbeckens an die Steinstraße und die Ausweisung der kompletten restlichen Fläche als Schulerweiterungs-/Kindergartenfläche. Amtsvorsteher Reimers gab da schon  zu Bedenken, dass bei der Regenrückhaltung unbedingt darauf geachtet werden muss, dass noch weitere Flächen im Umfeld des Kindergartens in den nächsten Jahres entwickelt werden sollen. Auch diese Flächen müssen bei der wasserwirtschaftlichen Berechnung berücksichtigt werden. Die Berechnung der Entwässerung sollte auf Grundlage des geplanten Kindergartens erfolgen. Anfang November 2022 waren die Berechnungen dann abgeschlossen.

 

Bei einer Videokonferenz am 29.11.2022 (u.a. mit Herrn Stepany, Herrn Bürgermeister Winter und Herrn Rennekamp) entstand die Idee, auf der Fläche ebenfalls Wohnbebauung zu entwickeln. Im Hinblick dessen muss das wasserwirtschaftliche Konzept entsprechend überarbeitet werden. Am 09.12.2022 wurde der Auftrag für die Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes mit Verlegung des RRB vergeben. Die Überarbeitung des wasserwirtschaftlichen Konzeptes wird voraussichtlich im Januar 2023 abgeschlossen sein, das städtebauliche Konzept soll im Februar 2023 in der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen vorgestellt werden. Danach könnte ein entsprechender Auslegungsbeschluss vorbereitet werden. Derzeit wird es zusätzlich in Erwägung gezogen, die Regenrückhaltung und auf eine angrenzende Fläche gegenüber der "Steinstraße" zu verlegen.

 

Nach der Zustimmung der Gemeindevertretung zum städtebaulichen Entwicklungskonzept im Februar 2023 und einer voraussichtlichen Beschlussfassung zur Auslegung im März 2023 kann die Auslegung der Planunterlagen bis Ende Mai/Anfang Juni abgeschlossen werden und im Juli/August 2023 ein Satzungsbeschluss erfolgen. Das materielle Baurecht würde dann auf Grundlage des § 33 (1) BauGB vorliegen. Ein endgültige Rechtkraft nach Genehmigung durch die Landesplanung und die Ausfertigung und Bekanntmachung sollte dann im August/September 2023 zu erreichen sein.

 

Der Baubeginn ist  nach dem bestehenden Rahmenterminplan für März 2024 vorgesehen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung des Amtes Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Amtsausschuss // Kenntnisnahme 


Anlage/n:

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