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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-007  

Betreff: Bestellung eines Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 14.05.2023
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fröhlich, Jan
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
16.03.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r die Kommunalwahl am 14.05.2023 ist von der Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn ein Wahlvorstand zu benennen. Die Gemeinde Osterhorn bildet gemäß § 9 Absatz 1 Gemeinde-und Kreiswahlgesetz (GKWG) einen Wahlkreis und gemäß § 16 Absatz 1 GKWG bildet jeder Wahlkreis mindestens einen Wahlbezirk. Für den Wahlvorstand sind gemäß § 14 GKWG in Verbindung mit § 3 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) ein/eine Wahlvorsteher/in, ein/eine stellv. Wahlvorsteher/in und zugleich Beisitzer/in, ein/eine Schriftführer/in und zugleich Beisitzer/in, ein/eine stellv. Schriftführer/in und zugleich Beisitzer/in sowie 3-6 weitere Beisitzer/innen zu benennen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht

betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Abschließend zuständig ist gem. § 28 GO die Gemeindevertretung Osterhorn.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn nimmt den Termin der Kommunalwahl am 14.05.2023 zur Kenntnis.

 

r den Wahlvorstand werden folgende Personen benannt:

 

Wahlvorsteher/in:  

Stellv. Wahlvorsteher/in / Beisitzer: 

Schriftführer/in / Beisitzer:  

Stellv. Schriftführer/in / Beisitzer:  

Beisitzer/in:   

Beisitzer/in:   

Beisitzer/in:   

Beisitzer/in:   

Beisitzer/in:

 


Finanzielle Auswirkungen

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.


Anlage/n:Keine

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