Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-007
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Sachverhalt:
Für die Kommunalwahl am 14.05.2023 ist von der Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn ein Wahlvorstand zu benennen. Die Gemeinde Osterhorn bildet gemäß § 9 Absatz 1 Gemeinde-und Kreiswahlgesetz (GKWG) einen Wahlkreis und gemäß § 16 Absatz 1 GKWG bildet jeder Wahlkreis mindestens einen Wahlbezirk. Für den Wahlvorstand sind gemäß § 14 GKWG in Verbindung mit § 3 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) ein/eine Wahlvorsteher/in, ein/eine stellv. Wahlvorsteher/in und zugleich Beisitzer/in, ein/eine Schriftführer/in und zugleich Beisitzer/in, ein/eine stellv. Schriftführer/in und zugleich Beisitzer/in sowie 3-6 weitere Beisitzer/innen zu benennen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht
betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist gem. § 28 GO die Gemeindevertretung Osterhorn.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn nimmt den Termin der Kommunalwahl am 14.05.2023 zur Kenntnis.
Für den Wahlvorstand werden folgende Personen benannt:
Wahlvorsteher/in:
Stellv. Wahlvorsteher/in / Beisitzer:
Schriftführer/in / Beisitzer:
Stellv. Schriftführer/in / Beisitzer:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:Keine
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76