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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-005  

Betreff: Sachstandsbericht: Überwachung ruhender Verkehr
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lichy, Heiko
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
31.01.2023 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Vereinbarung zur Überwachung des ruhenden Verkehrs über die Kooperation der Stadt Barmstedt mit dem Kreis Pinneberg ist zum 01.09.2022 in Kraft getreten.

In der Folge ist eine Kollegin geschult und die systemseitigen Voraussetzungen sind geschaffen worden.

Ein Beginn der Verkehrsüberwachung erfolgte im Oktober 2022. In polizeilicher Begleitung und in der Folge im regelmäßigen Austausch wurden die bisherigen Schwerpunkte geprüft sowie zu Veranstaltungen (z.B. Weihnachtsmarkt) mit 5 Wochenstunden Kontrollen vorgenommen.

Kontrollschwerpunkt ist derzeit die Innenstadt mit ihrem verkehrsberuhigten Innenstadtbereich sowie temporäre Halteverbote für eine Gewährleistung des Verkehrsflusses.

 

Insgesamt in dem Zeitraum erfasste Fälle: 106 Fälle

davon beim Kreis Pinneberg abgeschlossen: 93 Fälle

Zahlungseingänge (Stand 06.01.23)                                 2.300 EUR

davon gemäß Vereinbarung 20%                                     460 EUR (Anteil Stadt Barmstedt)

aktuelle Fälle /Monat /Woche 35 / 9

Abweichung zur Kostendeckung (91/M. // 23/W.) -56 / -14

Hinweis: Zu berücksichtigen sind Schwankungen in den Kontrollschwerpunkten im Stadtgebiet sowie die tatsächliche Anwesenheit durch z.B. Urlaube/Krankheiten/Fortbildungen und die bisherige Neuaufnahme der Tätigkeit. Des Weiteren erfolgt für die Übernahme der Tätigkeit eine Kostenerstattung die für diese Stelle  in der Ordnungsbehörde ohne die Aufgabe nicht erfolgen würde.

 

Die Polizeistation teilt mit, dass die Aufnahme der Überwachung des ruhenden Verkehrs als sehr positiv bewertet wird, die Zusammenarbeit sehr gut funktioniert und die Aufgabenübernahme beibehalten werden sollte.

 

Eine weitere Evaluierung der Zahlen wird fortlaufend erfolgen und mit Abrechnung des Kreises Pinneberg dem Hauptausschuss wieder vorgelegt werden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss // Kenntnisnahme // § 8a Hauptsatzung


Anlage/n:

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