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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-002  

Betreff: Vollstreckung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knoll, Nicole
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
31.01.2023 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Seit dem 01.01.2021 übernimmt der Kreis Pinneberg die Vollstreckung der öffentlich-rechtlichen Forderungen für die Stadt Barmstedt.

 

Die Zusammenarbeit zwischen der Finanzbuchhaltung der Stadt Barmstedt und dem Vollstreckungsteam des Kreises Pinneberg verläuft bisher sehr gut.

 

Aus der anliegenden Erledigungsstatistik ist ersichtlich, dass die Vollstreckungsfälle, je nach Aufwand, über Erledigungskürzel in 4 Stufen abgerechnet werden.

 

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 236 Vollstreckungsfälle abgerechnet, davon 55 Fälle mit eigenen Forderungen, 44 Fälle von anderen Gemeinden und 137 Amtshilfeersuchen vom Beitragsservice, IHK usw. Letztere werden uns nicht berechnet, der Kreis erhält von diesen Institutionen eine Aufwandspauschale pro Ersuchen, weshalb sie separat ausgewiesen werden.

 

Bezüglich der Erledigungsquote ist zu bemerken: Positiv sind Fälle dann, wenn der Forderungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte. Die Quote zeigt somit das Verhältnis von vollständig erledigten Fällen an, zu denen, die erfolglos an uns zurückgegeben werden mussten. Die Gesamterledigungsquote liegt bei 74,2 %, Näheres ist dem Anhang zu entnehmen.

 

 

 

Zum 01.01.2023 wurden die Abrechnungskonditionen vom Kreis Pinneberg erhöht und damit dem tatsächlichen Aufwand des Kreises angepasst.

 

Die Auswirkungen sind folgender Übersicht zu entnehmen:

 

Vollstreckung

Abgerechnete Fälle in 2022

Fallpauschale - Alt -

Fallpauschale - Neu -

Erhöhung um

Abrechnung 2022

re mit neuer FP

Stufe 1

48

20 €

33 €

65 %

960 €

1.584 €

Stufe 2

39

38 €

50 €

32 %

1.482 €

1.950 €

Stufe 3

12

49 €

60 €

22 %

588 €

720 €

Stufe 4

0

190 €

190 €

keine

0 €

0 €

Gesamt

99

 

 

 

3.030 €

4.254 €

 

Es entstehen Mehrkosten in Höhe von 1.224 € auf Basis der Abrechnungsfälle aus 2022.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss // Kenntnisnahme // § 8a Hauptsatzung


Anlage/n:

ErledigungsstatistikBarmstedt_Jahr22

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erledigungsstatistik Barmstedt_Jahr 22 (37 KB)      

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