Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-001
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Sachverhalt:
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen und Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub der Aufwendungen und Auszahlungen besonders unwirtschaftlich wäre. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen; sie oder er kann die Befugnis zur Erteilung der Zustimmung übertragen.
Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat die Bürgermeisterin mindestens halbjährlich der Politik über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.
Im Laufe des Haushaltsjahres 2022 sind in der Zeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2022 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:
Ergebnisrechnung (5er Konten) | Betrag in €uro |
Mehraufwendungen insgesamt |
117.105,82 € |
davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € als vorab genehmigt anzusehen: | 117.105,82 € |
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damit sind noch genehmigungspflichtig: | 0,00 € |
Finanzrechnung (7er Konten) | Betrag in €uro |
Mehraufwendungen insgesamt |
154.944,55 € |
davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € als vorab genehmigt anzusehen: | 146.593,26 € |
davon sind durch Sollübertragungen abgedeckt | 8.351,29 € |
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damit sind noch genehmigungspflichtig: | 0,00 € |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Kenntnisnahme
Stadtvertretung // Kenntnisnahme
Anlage/n:
Liste Haushaltsüberschreitungen 2022 – Zweites Halbjahr
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Haushaltsüberschreitungen Stadt 31.12.2022 (211 KB) |
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