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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-001  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen 2022 - Zweites Halbjahr (31.12.2022)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
31.01.2023 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Kenntnisnahme
14.02.2023 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen und Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub der Aufwendungen und Auszahlungen besonders unwirtschaftlich wäre. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen; sie oder er kann die Befugnis zur Erteilung der Zustimmung übertragen.

 

Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat die rgermeisterin mindestens halbjährlich der Politik über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2022 sind in der Zeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2022 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

 

Ergebnisrechnung (5er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehraufwendungen insgesamt
 

 

117.105,82

      davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € als vorab genehmigt anzusehen:

117.105,82

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:

0,00

 

Finanzrechnung (7er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehraufwendungen insgesamt
 

 

154.944,55

      davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € als vorab genehmigt anzusehen:

146.593,26

      davon sind durch Sollübertragungen abgedeckt

8.351,29 €

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig:

0,00

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss // Kenntnisnahme

Stadtvertretung // Kenntnisnahme     


Anlage/n:


Liste Haushaltsüberschreitungen 2022 Zweites Halbjahr

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsüberschreitungen Stadt 31.12.2022 (211 KB)      

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