Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-372
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Sachverhalt:
Die Stadt Barmstedt ehrt Sportlerinnen und Sportler, Übungsleiterinnen und Übungsleiter und Funktionäre, die in einem Kalenderjahr oder über mehrere Jahre hinweg Leistungen erbracht haben, die deutlich über dem Durchschnitt liegen. Die Sportvereine schlagen der Stadt entsprechende Personen oder Mannschaften vor.
Die Barmstedter Sportvereine wurden im Dezember 2022 aufgefordert, entsprechende Vorschläge bei der Verwaltung einzureichen. Durch die Corona-Pandemie wurden vom BMTV nur 8 Einzelsportler/innen und 2 Mannschaften eingereicht. Der SSV Rantzau meldete nur 1 Person. Weitere Meldungen über zu ehrende Sportler und Sportlerinnen wurden nicht eingereicht.
Aufgrund dieser Rückmeldungen schlagen die Verwaltung und der Ausschussvorsitzende Herr Hansen vor, die Sportlerehrung 2022 mit der Sportlerehrung 2023 zusammenzulegen und die nächste Ehrung im März 2024 stattfinden zu lassen.
Bei der Umsetzung einer Sportlerehrung gilt zu Bedenken, dass im Verhältnis zu den Vorjahren deutlich weniger Sportler und Sportlerinnen zu ehren sind. Sportwettkämpfe fanden zwar wieder im Jahr 2022 statt, allerdings hatten, aufgrund der Corona-Pandemie, nicht alle Sportler/innen die Möglichkeit Erfolge im Jahr 2022 zu erzielen. Sollten die wenigen Erfolge aus dem Jahr 2022 geehrt werden, könnte der Eindruck entstehen, dass nur aus Tradition eine Ehrung stattfinden muss und die bisherigen und zukünftigen Ehrungen dadurch entwertet werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt in ausgewählten Fällen über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Entscheidung // § 8b Hauptsatzung und § 2b Zuständigkeitsordnung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport beschließt:
a) Die Sportlerehrung 2022 wird mit der Sportlerehrung 2023 zusammengelegt, um der Sportlerehrung den geeigneten Rahmen zu geben.
b) Die Sportlerehrung findet im März 2023 statt
Finanzielle Auswirkungen:
a) Finanzielle Mittel in Höhe von ca. 500 Euro werden für das Haushaltsjahr 2023 aus dem Ansatz Sportlerehrung zusätzlich für das Jahr 2024, für den umfassenderen Rahmen der Ehrungen, bereitgestellt.
b) Es sind finanzielle Mittel aus dem Ansatz Sportlerehrung für das Jahr 2023 in Höhe von 1.200 Euro bereitgestellt.
Anlage/n:
- Vorschläge I Sportlerehrung BMTV (nicht öffentlich)
- Vorschlag II Sportlerehrung BMTV (nicht öffentlich)
- Vorschlag III Sportlerehrung BMTV (nicht öffentlich)
- Vorschlag Sportlerehrung SSV Rantzau (nicht öffentlich)
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de