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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2007-058  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2007, Stand 26.07.2007
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Amt für Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
27.08.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
04.09.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2007 sind mit Stand vom 26. Juli 2007 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

183.292,13 EUR

 

davon

 

 

1.      sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) 

                     

156.643,71 EUR

2.      sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung

 

15.565,24 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

11.083,18 EUR

 

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Ordnungsamt

 

Ordnungsbehördliche Maßnahmen

HHSt. 110000-620000

 

Haushaltssoll

3.000,00 EUR

Anordnungssoll

10.427,92 EUR

Mehrausgabe

7.427,92 EUR

davon gedeckt durch Deckungsvermerk

- 1.474,06 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

5.953,86 EUR

 

 

Begründung: Die Mehrausgaben resultieren aus der Kostenübernahme für bisher 5 Bestattungen in diesem Jahr. Hierfür sind Ausgaben von insgesamt 9.306,62 EUR entstanden. Bisher konnten in einem Fall Angehörige zur Kostenerstattung mit 1.632,60 EUR herangezogen werden.

 

Zur Bestattung eines Verstorbenen sind die Angehörigen im Sinne des Bestattungsgesetzes verpflichtet. Dies sind in nachstehender Reihenfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder. Für Angehörige, die nicht in der Lage sind, die Kosten der Beisetzung zu tragen, besteht die Möglichkeit der Übernahme dieser Kosten durch das Sozialamt. Der Antrag auf Kostenübernahme durch das Sozialamt ist dort durch die Angehörigen zu stellen. Wenn Angehörige die Bestattung eines Verstorbenen nicht oder nicht rechtzeitig innerhalb von acht Kalendertagen veranlassen, veranlasst das Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bestattung. Angehörige können dann zum Kostenersatz herangezogen werden.

 

 

 

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

 

Neubau 1-Feld-Halle Schulzentrum Heederbrook

 

Zinsausgaben Zwischenfinanzierungskredit 

HHSt. 910000-807600

 

Haushaltssoll

19.300,00 EUR

Anordnungssoll

24.429,32 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

5.129,32 EUR

 

 

Begründung: Der Neubau des Schulzentrums Heederbrook ist haushaltsmäßig in den Unterabschnitten 211 (James-Krüss-Schule), 271 (Albert-Schweitzer-Schule) und 566 (1-Feld-Halle) veranschlagt. Die Zinsausgaben für die zur Zwischenfinanzierung der Fördermittel aufgenommenen Kredite wurden ebenfalls entsprechend getrennt im Abschnitt 91 in den Haushalt aufgenommen. Durch eine Änderung des Verteilungsschlüssels haben sich bei der Haushaltsstelle 910000-807600 (1-Feld-Halle) Mehrausgaben von 5.129,32 EUR ergeben. Bei den Haushaltsstellen 910000-807400 (James-Krüss-Schule) und 910000-807500 (Albert-Schweitzer-Schule) sind hingegen Einsparungen von 2.472,86 EUR und 2.760,52 EUR, insgesamt 5.233,38 EUR, zu verzeichnen. Damit bleibt festzustellen, dass sich die diesbezüglichen Ausgaben insgesamt im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bewegen und darüber hinaus keine zusätzlichen Mittel erforderlich sind.

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

6.576,03 EUR

 

davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung

 

 

137,94 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

6.438,09 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung:

 

Schulweg Sielberg / Großendorfer Straße

 

Herstellungskosten

HHSt. 634500-960000

 

Haushaltssoll

6.000,00 EUR

Anordnungssoll

12.438,09 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

6.438,09 EUR

 

 

Begründung: Der Ausbau des neuen Schulweges vom Sielberg über die Großendorfer Straße zum Schulzentrum Schulstraße erforderte Gesamtkosten von 35.438,09 EUR. Hiervon wurden 23.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2006 und 12.438,09 EUR im Haushaltsjahr 2007 kassenwirksam.

 

Durch das beauftragte Unternehmen sind für die Beleuchtung die Kabelverlegungs- und sonstigen Erdarbeiten vorgenommen worden, die Stadtwerke haben lediglich die Masten aufgestellt. Erst bei der Bauausführung hat sich ergeben, dass aufgrund der Untergrundverhältnisse ein zusätzliches Vlies eingebracht werden musste. Außerdem war die Brückenhöhe nach Vorgabe der Wasserbehörde in Anlehnung an die Höhen der bereits vorhandenen Brücken bestimmt worden. Dadurch ergaben sich weitere Kosten für die Anrampung, also für Erdarbeiten vor der Brücke.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2007 mit Stand vom 26. Juli 2007 zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 11.083,18 EUR und im Vermögenshaushalt von 6.438,09 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen vom 26. Juli 2007.

 

 

 

 

 

 

 

(Hammermann)

Bürgermeister

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste der Haushaltsüberschreitungen, Stand 26.07.2007 (573 KB)      

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