Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2007-058
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Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2007 sind mit Stand vom 26. Juli 2007 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 183.292,13 EUR |
davon
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
| 156.643,71 EUR |
2. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung |
15.565,24 EUR |
damit sind noch genehmigungspflichtig |
11.083,18 EUR |
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Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
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Ordnungsamt |
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Ordnungsbehördliche Maßnahmen HHSt. 110000-620000 |
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Haushaltssoll | 3.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 10.427,92 EUR |
Mehrausgabe | 7.427,92 EUR |
davon gedeckt durch Deckungsvermerk | - 1.474,06 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 5.953,86 EUR |
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Begründung: Die Mehrausgaben resultieren aus der Kostenübernahme für bisher 5 Bestattungen in diesem Jahr. Hierfür sind Ausgaben von insgesamt 9.306,62 EUR entstanden. Bisher konnten in einem Fall Angehörige zur Kostenerstattung mit 1.632,60 EUR herangezogen werden.
Zur Bestattung eines Verstorbenen sind die Angehörigen im Sinne des Bestattungsgesetzes verpflichtet. Dies sind in nachstehender Reihenfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder. Für Angehörige, die nicht in der Lage sind, die Kosten der Beisetzung zu tragen, besteht die Möglichkeit der Übernahme dieser Kosten durch das Sozialamt. Der Antrag auf Kostenübernahme durch das Sozialamt ist dort durch die Angehörigen zu stellen. Wenn Angehörige die Bestattung eines Verstorbenen nicht oder nicht rechtzeitig innerhalb von acht Kalendertagen veranlassen, veranlasst das Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bestattung. Angehörige können dann zum Kostenersatz herangezogen werden.
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Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft |
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Neubau 1-Feld-Halle Schulzentrum Heederbrook |
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Zinsausgaben Zwischenfinanzierungskredit HHSt. 910000-807600 |
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Haushaltssoll | 19.300,00 EUR |
Anordnungssoll | 24.429,32 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 5.129,32 EUR |
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Begründung: Der Neubau des Schulzentrums Heederbrook ist haushaltsmäßig in den Unterabschnitten 211 (James-Krüss-Schule), 271 (Albert-Schweitzer-Schule) und 566 (1-Feld-Halle) veranschlagt. Die Zinsausgaben für die zur Zwischenfinanzierung der Fördermittel aufgenommenen Kredite wurden ebenfalls entsprechend getrennt im Abschnitt 91 in den Haushalt aufgenommen. Durch eine Änderung des Verteilungsschlüssels haben sich bei der Haushaltsstelle 910000-807600 (1-Feld-Halle) Mehrausgaben von 5.129,32 EUR ergeben. Bei den Haushaltsstellen 910000-807400 (James-Krüss-Schule) und 910000-807500 (Albert-Schweitzer-Schule) sind hingegen Einsparungen von 2.472,86 EUR und 2.760,52 EUR, insgesamt 5.233,38 EUR, zu verzeichnen. Damit bleibt festzustellen, dass sich die diesbezüglichen Ausgaben insgesamt im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bewegen und darüber hinaus keine zusätzlichen Mittel erforderlich sind.
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Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 6.576,03 EUR |
davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung |
137,94 EUR |
damit sind noch genehmigungspflichtig |
6.438,09 EUR |
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Hierbei handelt es sich um die folgende Haushaltsüberschreitung:
Schulweg Sielberg / Großendorfer Straße |
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Herstellungskosten HHSt. 634500-960000 |
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Haushaltssoll | 6.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 12.438,09 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 6.438,09 EUR |
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Begründung: Der Ausbau des neuen Schulweges vom Sielberg über die Großendorfer Straße zum Schulzentrum Schulstraße erforderte Gesamtkosten von 35.438,09 EUR. Hiervon wurden 23.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2006 und 12.438,09 EUR im Haushaltsjahr 2007 kassenwirksam.
Durch das beauftragte Unternehmen sind für die Beleuchtung die Kabelverlegungs- und sonstigen Erdarbeiten vorgenommen worden, die Stadtwerke haben lediglich die Masten aufgestellt. Erst bei der Bauausführung hat sich ergeben, dass aufgrund der Untergrundverhältnisse ein zusätzliches Vlies eingebracht werden musste. Außerdem war die Brückenhöhe nach Vorgabe der Wasserbehörde in Anlehnung an die Höhen der bereits vorhandenen Brücken bestimmt worden. Dadurch ergaben sich weitere Kosten für die Anrampung, also für Erdarbeiten vor der Brücke. |
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2007 mit Stand vom 26. Juli 2007 zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 11.083,18 EUR und im Vermögenshaushalt von 6.438,09 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Liste der Haushaltsüberschreitungen vom 26. Juli 2007.
(Hammermann)
Bürgermeister
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Liste der Haushaltsüberschreitungen, Stand 26.07.2007 (573 KB) |
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