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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-364  

Betreff: Erschließungsbeitragssatzung Westerhorn
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
12.01.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht in § 127 BauGB vor, das Gemeinden sich ihre für Erschließungsanlagen aufgewendeten Kosten durch Erschließungsbeiträge erstatten lassen. Nach § 132 BauGB ist hierfür eine Satzung vorzuhalten. Es ist gemäß § 129 BauGB bestimmt, dass die Gemeinde mindestens 10 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes selbst tragen muss.

 

Ein entsprechender Satzungsentwurf, entstanden unter Mitarbeit eines Fachanwaltes, liegt nun vor.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Westerhorn liegt die Entscheidung über das Satzungsrecht bei der Gemeindevertretung.     


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt die Erschließungsbeitragssatzung in der vorliegenden Fassung.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Mit der Erschließungsbeitragssatzung können 90 % der beitragsfähigen Erschließungs-kosten rechtmäßig erhoben werden.         


Anlage/n:

Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Erschließungsbeitragssatzung 20221221 (435 KB)      

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