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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-300-3  

Betreff: Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung Humburg-Haus
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Riepen, Sophie
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
31.01.2023 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 das Thema zurück in den Hauptausschuss verwiesen.

 

Die Anträge/Stellungnahmen zu dem TOP sollen erneut beraten werden und werden nachfolgend einzeln als Tagesordnungspunkte dargestellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich

folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss // Vorberatung // § 8a der Hauptsatzung und § 2a der Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung// Entscheidung     


Beschlussvorschläge:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlüsse:

 

Beschlussvorschlag 1:

Die Stadtvertretung beschließt die Erhöhung der Nutzungsgebühren wie folgt:

1.Erhöhung der Nutzungsgebühren:

 

(1) Das Benutzungsentgelt beträgt für alle Veranstaltungen am Wochenende (freitags-sonntags)

a) Für die Diele (incl. Küche) = 250 Euro

b) Für die Nebenräume = 30 Euro

 

(2) Für die Benutzung der Diele und sonstigen Räume bei standesamtlichen Trauungen

= 75 Euro

 

(3) Nutzung in der Woche (montags-donnerstags)

a) für den laufenden Vereinsbetrieb

-Nutzung 1x monatlich = 8 Euro/ 88 Euro jährlich

-Nutzung 2x monatlich = 16 Euro/ 176 Euro jährlich

b) Einzelveranstaltungen in der Woche

-Mit Küchennutzung = 100 Euro

-Ohne Küchennutzung = 50 Euro

-Nutzung von Nebenräumen = 10 Euro

 

(4) Nutzung des Humburg-Hauses durch Kulturvereine (z.B. Pfiff)

= 125 Euro pro Veranstaltung

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Stadtvertretung beschließt, dass die ortsansässigen Vereine und Verbände für die

Nutzung des Humburg-Hauses und der Nebenräume ein Nutzungsentgelt entrichten.

 

Beschlussvorschlag 3:

Die Stadtvertretung beschließt, dass Geburtstage ab dem 30. Lebensjahr im Humburg-Haus

gefeiert werden können.

 

Beschlussvorschlag 4:

Die Stadtvertretung beschließt, den Zusatz "sonstige Veranstaltungen“ aus der Benutzungs- und Entgeltordnung zu streichen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
- Die Einnahmen auf dem Produktkonto 573050.432100 erhöhen sich entsprechend der

Erhöhung der Gebühren.    


Anlage/n:

-entfällt-

Stammbaum:
VO/2021-300-3   Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung Humburg-Haus   FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   Beschlussvorlage Barmstedt
/2021-300-3-1   Antrag der FWB-Fraktion; Benutzungs- und Entgeltordnung Humburg-Haus   FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   Fraktionsantrag Stadt Barmstedt
/2021-300-3-2   Stellungnahme Fotokreis, Benutzungs- und Entgeltordnung Humburg-Haus   FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   Mitteilungsvorlage Barmstedt
/2021-300-3-3   Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Benutzungs- und Entgeltordnung Humburg-Haus   FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   Fraktionsantrag Stadt Barmstedt

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