Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-300-3
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Sachverhalt:
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 das Thema zurück in den Hauptausschuss verwiesen.
Die Anträge/Stellungnahmen zu dem TOP sollen erneut beraten werden und werden nachfolgend einzeln als Tagesordnungspunkte dargestellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich
folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Vorberatung // § 8a der Hauptsatzung und § 2a der Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung// Entscheidung
Beschlussvorschläge:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlüsse:
Beschlussvorschlag 1:
Die Stadtvertretung beschließt die Erhöhung der Nutzungsgebühren wie folgt:
1.Erhöhung der Nutzungsgebühren:
(1) Das Benutzungsentgelt beträgt für alle Veranstaltungen am Wochenende (freitags-sonntags)
a) Für die Diele (incl. Küche) = 250 Euro
b) Für die Nebenräume = 30 Euro
(2) Für die Benutzung der Diele und sonstigen Räume bei standesamtlichen Trauungen
= 75 Euro
(3) Nutzung in der Woche (montags-donnerstags)
a) für den laufenden Vereinsbetrieb
-Nutzung 1x monatlich = 8 Euro/ 88 Euro jährlich
-Nutzung 2x monatlich = 16 Euro/ 176 Euro jährlich
b) Einzelveranstaltungen in der Woche
-Mit Küchennutzung = 100 Euro
-Ohne Küchennutzung = 50 Euro
-Nutzung von Nebenräumen = 10 Euro
(4) Nutzung des Humburg-Hauses durch Kulturvereine (z.B. Pfiff)
= 125 Euro pro Veranstaltung
Beschlussvorschlag 2:
Die Stadtvertretung beschließt, dass die ortsansässigen Vereine und Verbände für die
Nutzung des Humburg-Hauses und der Nebenräume ein Nutzungsentgelt entrichten.
Beschlussvorschlag 3:
Die Stadtvertretung beschließt, dass Geburtstage ab dem 30. Lebensjahr im Humburg-Haus
gefeiert werden können.
Beschlussvorschlag 4:
Die Stadtvertretung beschließt, den Zusatz "sonstige Veranstaltungen“ aus der Benutzungs- und Entgeltordnung zu streichen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Die Einnahmen auf dem Produktkonto 573050.432100 erhöhen sich entsprechend der
Erhöhung der Gebühren.
Anlage/n:
-entfällt-
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