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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-352  

Betreff: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Oliver Langpaap
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung Zweckverband "Alters- und Pflegeheim" Barmstedt / Rantzau Entscheidung
14.12.2022 
Sitzung der Verbandsversammlung Zweckverband ´Alters- und Pflegeheim´ Barmstedt / Rantzau ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Vorbericht

Allgemeines

Unter der Bezeichnung Zweckverband „Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau“ bilden die nachstehenden Gemeinden

 

  • Stadt Barmstedt
  • Gemeinde Bevern
  • Gemeinde Bullenkuhlen
  • Gemeinde Groß-Offenseth/Aspern
  • Gemeinde Heede
  • Gemeinde Hemdingen
  • Gemeinde Langeln
  • Gemeinde Lutzhorn

 

diesen Zweckverband mit dem Sitz in Barmstedt.

 

Dem Zweckverband obliegt satzungsgemäß die Verwaltung und Unterhaltung des Seniorenheimes Barmstedt/Rantzau in Barmstedt. Das Heim dient der Unterbringung und Betreuung von alten und pflegebedürftigen Personen aus dem Verbandsgebiet. Die Haushaltsführung des Zweckverbandes richtet sich nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und der Buchführungs-Verordnung in Verbindung mit dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in den jeweils gültigen Fassungen. Beigefügt ist als Beschlussvorlage die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022, der Erfolgsplan, der Vermögensplan, der Finanzplan und der Stellenplan.

Im Folgenden werden einige Grundüberlegungen zum beigefügten Haushaltsplan aufgezeigt.

 

Erfolgsplan

Kosten:

Die nächste Tarifsteigerung der Personalkosten kommt voraussichtlich ab 01.01.2023 zum Tragen.

 

Auf die voraussichtlichen Personalkosten 2022 wurde eine pauschale Erhöhung von 5% angesetzt. Im Sachkostenbereich wurden die voraussichtlichen Kosten 2022 pauschal um 5% erhöht, abgesehen von Kosten, die voraussichtlich keiner Steigerung unterliegen. Die von den Stadtwerken gemeldeten erheblichen Steigerungen für Gas (Fernwärme) wurden eingerechnet auf der Basis der Verbrauchszahlen 2021. Einsparungen auf Grund der sog. „Gaspreisbremse“ wurden nicht berücksichtigt, da hierzu noch keine konkreten Angaben bekannt sind. Die Strompreise wurden für 2023 bereits in 2021 vereinbart.

In den Sachkostenblock “Abgaben, Steuern, Versicherungen” wurden darüber hinaus 8.700 T€ für mögliche Anwalts- und Gutachterkosten (Rechtsstreit Wasserschaden) eingerechnet sowie die Kostenveränderung der Ausbildungsumlage. Für die Gebäudeversicherung wurde das Angebot gem. Beschlussvorschlag zu Top 11 eingearbeitet.

Im Bereich Instandhaltung wurden 17.600 € für die Erweiterung der Rettungskennzeichnung eingestellt, die coronabedingt in 2021 und 2022 nicht abgeschlossen werden konnte. Weiterhin 10.500 € für Fachingenieursprüfungen der Bereiche Brandmeldeanlage, Brandschutzklappen und Sicherheitsbeleuchtung, die nicht jährlich wiederkehren.

In den Abschreibungen wurden zusätzlich das für 2023 notwendig werdende Update der Telefonanlage mit 4.456 € sowie der aktivierten e-Rikschas mit 2.860 € eingerechnet.

Kosten für Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich des Wasserschadens wurden nicht geplant, da einerseits kein diesbezüglicher Beschluss vorliegt und andererseits mit einer Entscheidung des laufenden Rechtsstreits frühestens im Laufe des Jahres 2023, ggf. später, zu rechnen ist.

Hinsichtlich der Fremdvergabe der Personalabrechnung wurden die Personalkosten und die Kosten der bisherigen Personalsachbearbeiterin und die Sachkosten um die Dataportaufwendungen reduziert. Bei den Sachkosten die neue externe Abrechnungsfirma berücksichtigt.

 

Erträge:

Kalkulationsbasis der Erträge ist eine Belegung von 98% (89,18 Betten) bei einer Pflegegradverteilung angelehnt an Januar bis September 2021.

Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Erträge wurde unterstellt, dass zur Abdeckung der Mehrkosten 2023 wieder Pflegesatzverhandlungen stattfinden und ab 1. Juni 2023 höhere Pflegesätze gelten. Angesetzt wurden als Mehreinnahmen die kalkulierten Personalmehrkosten und i.d.R. 5%igen (Sachkosten) Steigerung dividiert durch 2, da eine Erhöhung erst im 2. Hj. 2023 greifen würde.

Der beigefügte Erfolgsplan 2023 schließt mit einem voraussichtlichen Überschuss von 15.213,00 € ab.

 

Finanzplan

 

Spalte 3 “Ansatz des lfd. Haushaltsjahres 2022” Hier sind bestimmungsgemäß die Werte des beschlossenen Haushalts 2022 dargestellt. Es handelt sich somit auch um Planansätze.

 

Spalte 4 Die Angaben des Planungsjahres 2023 ergeben sich aus dem Erfolgsplan.

 

Spalte 5 Für 2024 gibt es noch keinen aktuellen Tarifabschluss. Für das Jahr eine Tarifsteigerung von 5% einkalkuliert.

Im Sachkostenbereich wurden die voraussichtlichen Kosten 2023 pauschal um 5% erhöht, abgesehen von Kosten, die voraussichtlich keiner Steigerung unterliegen bzw. nicht anfallen.

Kosten für Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich des Wasserschadens wurden nicht geplant, da kein diesbezüglicher Beschluss des Gerichtes und/oder der Zweckverbandsversammlung vorliegt.

Vorgehensweise der Einnahmensteigerung analog der Vorgehensweise “Erfolgsplan, Erträge”.

 

Spalte 6 Für 2025 wurde analog vorgegangen. Basis voraussichtliche Kosten 2023.

Steigerung im Personalkostenbereich 5%, im Sachkostenbereich 5%. Stellenplan

Hinsichtlich des Stellenplanes ist festzuhalten, dass dieser in den Pflegesatzverhandlungen im Jahr 2022 ab 01.07.2022 vereinbart wurde. Dieser gilt zumindest bis zum Abschluss neuer Pflegesatzvereinbarungen.

 

Sonstiges:

Bezüglich der Zeile 22 des Finanzplanes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hinsichtlich einer Umlage der Verbandsgemeinden für die Wirtschaftsjahre 2023 bis 2025 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Finanzplans keine Beschlussgrundlage bestand.

Ausgehend davon, dass die Investitionskosten nicht neu verhandelt werden, wurde für 2023, 2024 und 2025 der Wert in Zeile 3 unverändert belassen.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass insbesondere folgende Sachverhalte zu Planabweichungen führen können:

 

  • Ergebnis einer Pflegesatzverhandlung in 2023 (und Folgejahren)
  • Absinken der Belegung
  • Veränderung der Pflegegradstruktur der Bewohner
  • Durchzuführende Maßnahmen hinsichtlich des Wasserschadens i.V.m. der Höhe der Kostenübernahme durch Dritte

Gem. § 11 der Verbandssatzung gelten für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den Bestimmungen der Buchführungsverordnung (§ 83 Pflegeversicherungsgesetz).

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung, den Erfolgsplan, den Vermögensplan, den Finanzplan und den Stellenplan des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/ Rantzau für das Wirtschaftsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung.

 


Anlage/n:

 

-          Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan_2023 (352 KB)      

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