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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-336  

Betreff: Information im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Umsatzbesteuerung bei Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Grüntz, Jan-Hendrik
2. Knaak, Peter
3. Schäfer, Helmut
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg Entscheidung
15.12.2022 
Sitzung der Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg      
30.03.2023 
Sitzung der Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 30. November 2022 die
Beschlussempfehlungen für das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Der Städteverband Schleswig-Holstein hat darüber informiert, dass die geplante Verlängerung der Options-regelung für das alte Umsatzsteuerrecht um zwei weitere Jahre in die Beschluss-empfehlungen aufgenommen worden ist. Die Details können der Anlage dieser Vorlage entnommen werden.

 

Die Stadt Barmstedt tendiert aktuell dazu der automatischen Verlängerung der Option zur Umsatzbesteuerung nach § 2 b UStG zu widersprechen. Das bedeutet, die Stadt Barmstedt wird im Rahmen der Umsatzsteuerpflicht ab dem 01.01.2023 auf Personalgestellungen und Geschäftsbesorgungskosten die 19 % Umsatzsteuer aufschlagen müssen. Dies betrifft auch die Geschäftsbesorgungskosten für den Wegeunterhaltungsverband. Der finale Beschluss dieser Vorgehensweise ist für die Barmstedter Stadtvertretung am 15.12.2022 vorgesehen.

 

r die Geschäfte des Wegeunterhaltungsverbandes ändert sich nichts. Die Verbands-umlagen und Sonderumlagen sind steuerfrei und daher nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Es wird daher von der Verwaltung empfohlen der automatischen Verlängerung der Option zur Umsatzbesteuerung nicht zu widersprechen. 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Verbandsversammlung // Entscheidung 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung beschließt der automatischen Verlängerung der Option zur Umsatzbesteuerung nicht zu widersprechen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
r die Geschäftsführungskosten der Stadt Barmstedt hat der Wegeunterhaltungsverband Pinneberg ab dem 01.01.2023 die Kosten exklusive Umsatzsteuer zu zahlen. Die Abrechnung wird entsprechend mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt.

 

Da der Wegeunterhaltungsverband weiter keine steuerpflichtigen oder vorsteuer-abzugsberechtigte Umsätze hat, ist hier weiter nichts zu veranlassen.

 


Anlage/n:

Rundschreiben Nr. 263/2022 des Städtetages SH

Beschlussempfehlung Finanzausschuss des Bundestages Drucksache 20_4729

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussempfehlung Finanzausschuss des Bundestages (30.11.2022) Drucksache 20_4729 (474 KB)      
Anlage 2 2 263-2022_§ 2b Umsatzsteuergesetz_Verlängerung Optionsregelung für das alte UST-Recht (120 KB)      

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