Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-477
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Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2009 sind mit Stand vom 31. Dezember 2009 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 383.498,61 EUR | |
davon
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
| 109.011,83 EUR | |
2. entfallen auf innere Verrechnungen (Ausgaben der Gruppierungsziffer 679, gemäß Ausführungsanweisung zu § 13 GemHVO nicht genehmigungspflichtig)
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127.615,34 EUR | |
3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung |
46.086,14 EUR | |
damit sind noch genehmigungspflichtig |
100.785,30 EUR | |
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Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
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Standesamt Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Rantzau Haushaltsstelle 050000-672000 |
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Haushaltssoll | 15.000,00 EUR | |
Anordnungssoll | 25.419,00 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 10.419,00 EUR | |
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Begründung: Gemäß Kooperationsvertrag hat die Stadt Barmstedt für Aufgaben des Standesamts Mitarbeiter/innen in einer Personalstärke von 0,8 Stellen an das Amt Rantzau abzuordnen. Die tatsächliche Abordnung beläuft sich auf 0,48 Stellen. Die Differenz von 0,32 Stellen zuzüglich Erstattung der Kosten für die Gestellung des Arbeitsplatzes ist durch Geldzahlung auszugleichen.
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Einrichtungen für Verwaltungsangehörige Beihilfeablöseversicherung Haushaltsstelle 080000-640100 |
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Haushaltssoll | 59.700,00 EUR | |
Anordnungssoll | 65.710,60 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 6.010,60 EUR | |
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Begründung: Beiträge für die Beihilfeablöseversicherung für die Jahre 2008 und 2009 für die bis 2007 beim Amt Hörnerkirchen beschäftigten Mitarbeiter/innen. Die Verpflichtung zur Kostenübernahme ergibt sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 15.11.2006 über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft.
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Geschwister-Scholl-Schule Lernmittel Haushaltsstelle 215000-576000 |
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Haushaltssoll | 14.500,00 EUR | |
Anordnungssoll | 22.179,22 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 7.679,22EUR | |
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Begründung: Mit Einführung des Druck- und Kopierkonzeptes ist eine genaue Zuordnung der von den einzelnen Dienststellen und Einrichtungen gefertigten Drucke und Kopien möglich. Die in den Schulen verursachten Kosten werden zu 20 % dem Sekretariat und zu 80 % dem Lernmittelbudget belastet.
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Gesamtschulen |
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Schulkostenbeiträge Haushaltsstelle 281000-672000 |
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Haushaltssoll | 13.700,00 EUR | |
Anordnungssoll | 24.628,00 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 10.928,00 EUR | |
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Begründung: Schulkostenbeiträge für 21 Schüler/innen (eingeplant wurden die Mittel für 12 Schüler/innen).
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Ersatzschulen Schulkostenbeiträge Haushaltsstelle 285000-671000 |
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Haushaltssoll | 22.700,00 EUR | |
Anordnungssoll | 30.295,00 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 7.595,00 EUR | |
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Begründung: Vom Land wurden Schulkostenbeiträge für 42 Schüler/innen abgerechnet (Waldorfschulen). Bei der Haushaltsplanung wurde von einer geringeren Zahl ausgegangen.
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Sonstige schulische Aufgaben |
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Schülerbeförderungskosten Haushaltsstelle 290000-639000 |
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Haushaltssoll | 290.000,00 EUR | |
Anordnungssoll | 299.391,48 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 9.391,48 EUR | |
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Begründung: Höhere Anzahl auswärtiger Schüler/innen. Die Mehrkosten werden im Haushaltsjahr 2010 zu zwei Dritteln durch die Kreiszuweisung finanziert.
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Allgemeine Sozialverwaltung Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Rantzau Haushaltsstelle 400000-672000 |
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Haushaltssoll | 37.500,00 EUR | |
Anordnungssoll | 53.994,56 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 16.494,56 EUR | |
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Begründung: Gemäß Kooperationsvertrag hat das Amt Rantzau für Aufgaben des Sozialamts Mitarbeiter/innen in einer Personalstärke von 1,0 Stellen an die Stadt Barmstedt abzuordnen. Die Stadt Barmstedt stellt für diese Aufgaben zusätzlich 0,3 Stellen. Die Zuweisung des Kreises Pinneberg zu den Personalkosten wird im Verhältnis 1,0 / 0,3 zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Rantzau aufgeteilt. Der Verwaltungskostenbeitrag entspricht dem Anteil des Amtes Rantzau.
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Bauhof Haltung von Fahrzeugen Haushaltsstelle 771000-550000 |
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Haushaltssoll | 35.000,00 EUR | |
Anordnungssoll | 42.885,44 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 7.885,44 EUR | |
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Begründung: Erhöhter Reparatur- und Wartungsaufwand, gestiegene Kraftstoffpreise.
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Allgemeine Finanzwirtschaft Gewerbesteuerumlage Haushaltsstelle 900000-810000 |
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Haushaltssoll | 197.600,00 EUR | |
Anordnungssoll | 221.982,00 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 24.382,00 EUR | |
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Begründung: Für das IV. Quartal 2009 war als Gewerbesteuerumlage eine Vorauszahlung in Höhe der Zahlung für das III. Quartal 2009 = 63.577,00 EUR zu leisten. Die Abrechnung erfolgt im Januar 2010. Aufgrund der im Vergleich mit dem III. Quartal geringeren Ist-Zahlungen ist mit einer Erstattung in Höhe von rd. 31.100 EUR zu rechnen. Damit wird die Mehrausgabe in voller Höhe ausgeglichen. |
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Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 56.294,38 EUR | |
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
| 0,00 EUR | |
2. davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchst- betrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushalts- satzung |
18.641,63 EUR | |
damit sind noch genehmigungspflichtig |
37.652,75 EUR | |
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Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
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Gemeinschaftsschule Baukosten Haushaltsstelle 281200-940000 |
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Haushaltssoll | 13.000,00 EUR | |
Anordnungssoll | 23.637,46 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 10.637,46 EUR | |
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Begründung: Mehrkosten für Hardwareinstallation, Verlegung des Leitungsnetzes, Kosten für Leerrohrverlegung wurden bei der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt.
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Stadtsanierung |
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Weiterleitung von Fördermitteln an den Sanierungsträger Haushaltsstelle 615000-986000 |
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Haushaltssoll | 251.500,00 EUR | |
Anordnungssoll | 271.415,29 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 19.915,29 EUR | |
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Begründung: Zahlung von Zweckentfremdungszinsen, die aus Haushaltsmitteln dem Treuhandkonto beim Sanierungsträger zugeführt wurden. Die Städtebauförderungsmittel sind bis zum 30. November eines jeden Jahres abzurufen. Danach hat innerhalb von drei Monaten die zweckentsprechende Verwendung zu erfolgen. Bei Überschreitung dieses Zeitraumes durch Verzögerungen bei der Auftragsvergabe und -abwicklung werden Zweckentfremdungszinsen berechnet. Die Stadt hat die Möglichkeit, nur die auf die Bundes- und Landesmittel entfallenden Zinsen zu zahlen. Die Mittel wären dann für die Stadt verloren. Werden aber zusätzlich auch die fiktiv auf den Eigenanteil der Stadt entfallenden Zinsen gezahlt, kann der Gesamtbetrag der Zinsen dem Treuhandkonto zugeführt und für Maßnahmen der Stadtsanierung eingesetzt werden. Die Verwaltung hat sich für die zuletzt genannte Möglichkeit entschieden und die Mittel dem Treuhandkonto zugeführt. Die diesen Mehrausgaben zugrunde liegende Abrechnung ging der Stadt erst nach Verabschiedung des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2009 zu. Eine Berücksichtigung im Haushalt war von daher nicht mehr möglich.
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Wirtschaftsförderung Ausbildungs- und Praktikantenbörse Haushaltsstelle 791000-930000 |
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Haushaltssoll | 0,00 EUR | |
Anordnungssoll | 7.100,00 EUR | |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 7.100,00 EUR | |
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Begründung: Beschluss des Hauptausschusses zur Erstellung eines Internet-Portals für die Ausbildungsinitiative und die Touristikinfo. |
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2009 – Stand 31. Dezember 2009 – zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 100.785,30 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 37.652,75 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Liste der Haushaltsüberschreitungen vom 05. Januar 2010.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Haushaltsüberschreitungen Stand 31.12.2009 (284 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76