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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-477  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2009
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
26.01.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.02.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2009 sind mit Stand vom 31. Dezember 2009 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

 

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

383.498,61 EUR

 

davon

 

 

1.      sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) 

                     

109.011,83 EUR

2.      entfallen auf innere Verrechnungen (Ausgaben der Gruppierungsziffer 679, gemäß Ausführungsanweisung zu § 13 GemHVO nicht genehmigungspflichtig) 

 

 

 

127.615,34 EUR

3.      sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushaltssatzung

 

46.086,14 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

100.785,30 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Standesamt

Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Rantzau

Haushaltsstelle 050000-672000

 

Haushaltssoll

15.000,00 EUR

Anordnungssoll

25.419,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

10.419,00 EUR

 

 

Begründung:

Gemäß Kooperationsvertrag hat die Stadt Barmstedt für Aufgaben des Standesamts Mitarbeiter/innen in einer Personalstärke von 0,8 Stellen an das Amt Rantzau abzuordnen. Die tatsächliche Abordnung beläuft sich auf 0,48 Stellen. Die Differenz von 0,32 Stellen zuzüglich Erstattung der Kosten für die Gestellung des Arbeitsplatzes ist durch Geldzahlung auszugleichen.

 

 

 

Einrichtungen für Verwaltungsangehörige

Beihilfeablöseversicherung

Haushaltsstelle 080000-640100

 

Haushaltssoll

59.700,00 EUR

Anordnungssoll

65.710,60 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

6.010,60 EUR

 

 

Begründung:

Beiträge für die Beihilfeablöseversicherung für die Jahre 2008 und 2009 für die bis 2007 beim Amt Hörnerkirchen beschäftigten Mitarbeiter/innen. Die Verpflichtung zur Kostenübernahme ergibt sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 15.11.2006 über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft. 

 

 

 

 

Geschwister-Scholl-Schule

Lernmittel

Haushaltsstelle 215000-576000

 

Haushaltssoll

14.500,00 EUR

Anordnungssoll

22.179,22 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

7.679,22EUR

 

 

Begründung:

Mit Einführung des Druck- und Kopierkonzeptes ist eine genaue Zuordnung der von den einzelnen Dienststellen und Einrichtungen gefertigten Drucke und Kopien möglich. Die in den Schulen verursachten Kosten werden zu 20 % dem Sekretariat und zu 80 % dem Lernmittelbudget belastet.

 

 

 

Gesamtschulen

 

Schulkostenbeiträge

Haushaltsstelle 281000-672000

 

Haushaltssoll

13.700,00 EUR

Anordnungssoll

24.628,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

10.928,00 EUR

 

 

Begründung:

Schulkostenbeiträge für 21 Schüler/innen (eingeplant wurden die Mittel für 12 Schüler/innen).

 

 

 

Ersatzschulen

Schulkostenbeiträge

Haushaltsstelle 285000-671000

 

Haushaltssoll

22.700,00 EUR

Anordnungssoll

30.295,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

7.595,00 EUR

 

 

Begründung:

Vom Land wurden Schulkostenbeiträge für 42 Schüler/innen abgerechnet (Waldorfschulen). Bei der Haushaltsplanung wurde von einer geringeren Zahl ausgegangen.

 

 

 

Sonstige schulische Aufgaben

 

Schülerbeförderungskosten

Haushaltsstelle 290000-639000

 

Haushaltssoll

290.000,00 EUR

Anordnungssoll

299.391,48 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

9.391,48 EUR

 

 

Begründung:

Höhere Anzahl auswärtiger Schüler/innen. Die Mehrkosten werden im Haushaltsjahr 2010 zu zwei Dritteln durch die Kreiszuweisung finanziert.

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Sozialverwaltung

Verwaltungskostenbeitrag an das Amt Rantzau

Haushaltsstelle 400000-672000

 

Haushaltssoll

37.500,00 EUR

Anordnungssoll

53.994,56 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

16.494,56 EUR

 

 

Begründung:

Gemäß Kooperationsvertrag hat das Amt Rantzau für Aufgaben des Sozialamts Mitarbeiter/innen in einer Personalstärke von 1,0 Stellen an die Stadt Barmstedt abzuordnen. Die Stadt Barmstedt stellt für diese Aufgaben zusätzlich 0,3 Stellen. Die Zuweisung des Kreises Pinneberg zu den Personalkosten wird im Verhältnis 1,0 / 0,3 zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Rantzau aufgeteilt. Der Verwaltungskostenbeitrag entspricht dem Anteil des Amtes Rantzau.

 

 

 

Bauhof

Haltung von Fahrzeugen

Haushaltsstelle 771000-550000

 

Haushaltssoll

35.000,00 EUR

Anordnungssoll

42.885,44 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

7.885,44 EUR

 

 

Begründung:

Erhöhter Reparatur- und Wartungsaufwand, gestiegene Kraftstoffpreise.

 

 

 

Allgemeine Finanzwirtschaft

Gewerbesteuerumlage

Haushaltsstelle 900000-810000

 

Haushaltssoll

197.600,00 EUR

Anordnungssoll

221.982,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

24.382,00 EUR

 

 

Begründung:

Für das IV. Quartal 2009 war als Gewerbesteuerumlage eine Vorauszahlung in Höhe der Zahlung für das III. Quartal 2009 = 63.577,00 EUR zu leisten. Die Abrechnung erfolgt im Januar 2010. Aufgrund der im Vergleich mit dem III. Quartal geringeren Ist-Zahlungen ist mit einer Erstattung in Höhe von rd. 31.100 EUR zu rechnen. Damit wird die Mehrausgabe in voller Höhe ausgeglichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

56.294,38 EUR

 

 

1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) 

 

0,00 EUR

2. davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchst-

    betrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gemäß § 4 der Haushalts-

    satzung

 

 

18.641,63 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

37.652,75 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Gemeinschaftsschule

Baukosten

Haushaltsstelle 281200-940000

 

Haushaltssoll

13.000,00 EUR

Anordnungssoll

23.637,46 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

10.637,46 EUR

 

 

Begründung:

Mehrkosten für Hardwareinstallation, Verlegung des Leitungsnetzes,

Kosten für Leerrohrverlegung wurden bei der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt.

 

 

 

Stadtsanierung

 

Weiterleitung von Fördermitteln an den Sanierungsträger

Haushaltsstelle 615000-986000

 

Haushaltssoll

251.500,00 EUR

Anordnungssoll

271.415,29 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

19.915,29 EUR

 

 

Begründung:

Zahlung von Zweckentfremdungszinsen, die aus Haushaltsmitteln dem Treuhandkonto beim Sanierungsträger zugeführt wurden. Die Städtebauförderungsmittel sind bis zum 30. November eines jeden Jahres abzurufen. Danach hat innerhalb von drei Monaten die zweckentsprechende Verwendung zu erfolgen. Bei Überschreitung dieses Zeitraumes durch Verzögerungen bei der Auftragsvergabe und -abwicklung werden Zweckentfremdungszinsen berechnet. Die Stadt hat die Möglichkeit, nur die auf die Bundes- und Landesmittel entfallenden Zinsen zu zahlen. Die Mittel wären dann für die Stadt verloren. Werden aber zusätzlich auch die fiktiv auf den Eigenanteil der Stadt entfallenden Zinsen gezahlt, kann der Gesamtbetrag der Zinsen dem Treuhandkonto zugeführt und für Maßnahmen der Stadtsanierung eingesetzt werden. Die Verwaltung hat sich für die zuletzt genannte Möglichkeit entschieden und die Mittel dem Treuhandkonto zugeführt. Die diesen Mehrausgaben zugrunde liegende Abrechnung ging der Stadt erst nach Verabschiedung des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2009 zu. Eine Berücksichtigung im Haushalt war von daher nicht mehr möglich.

 

 

 

 

Wirtschaftsförderung

Ausbildungs- und Praktikantenbörse

Haushaltsstelle 791000-930000

 

Haushaltssoll

0,00 EUR

Anordnungssoll

7.100,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

7.100,00 EUR

 

 

Begründung:

Beschluss des Hauptausschusses zur Erstellung eines Internet-Portals für die  Ausbildungsinitiative und die Touristikinfo.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung genehmigt die im Haushaltsjahr 2009 – Stand 31. Dezember 2009 zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 100.785,30 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 37.652,75 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 5.000,00 EUR wird Kenntnis genommen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen vom 05. Januar 2010.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsüberschreitungen Stand 31.12.2009 (284 KB)      

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