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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-319  

Betreff: Wirtschaftsplan 2023 der Stadtwerke Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Stolten, Mathias
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
23.11.2022 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
13.12.2022 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Sachbericht

Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Barmstedt 2023 prognostiziert einen Jahresgewinn nach Steuern von 316 T€. Eine Gewinnausschüttung der Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH für 2022 ist nach heutigem Kenntnisstand (November 2022) nicht oder nur in geringer Höhe zu erwarten, sodass hierfür im Wirtschaftsplan der Stadtwerke Barmstedt 2023 keine Einnahme vorgesehen ist.

Stellungnahme der Stadtwerke

Der Wirtschaftsplan 2023 wurde unter dem Eindruck der sich seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 immer stärker auf Unternehmen und Privatpersonen auswirkende Energiekrise, die zuvor ungeahnte Preiserhöhungen und extreme kurzfristige Preisschwankungen auf den Strom- und Gasmärkten mit sich brachte, aufgestellt. Diese Auswirkungen mussten in angemessener Weise und nach jetzigem Kenntnisstand im Plan 2023 berücksichtigt werden. Daher ist das vorhergesagte Planergebnis mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet.

Das geplante Investitionsvolumen liegt mit 9,5 Mio.  deutlich über dem Planansatz des Vorjahres (6,2 Mio.€). Im Mittelpunkt steht mit 4,6 Mio.  der weitere Aufbau von Glasfasernetzen. Für die Unterhaltung bzw. Erweiterung der Energie- und Wassernetze ist ein Investitionsvolumen von 2,9 Mio.  veranschlagt. Wie im Vorjahr sind im Investitionsplan 2023 Kosten für den Neubau zum Ersatz brüchiger Trinkwasserleitungen enthalten. Diese bruchanfälligen Leitungen werden in den nächsten zehn Jahren abschnittsweise durch neue Leitungen aus Kunststoff ersetzt.

Der starke Anstieg der Energiebezugsaufwendungenhrt in den ersten Monaten eines Jahres bei einem Energielieferanten zu einem sehr hohen zeitweiligen Liquiditätsabfluss, weil sich die Bezahlung der Energielieferungen am tatsächlichen Bezug orientiert, die Abschläge der Kunden für diese Lieferungen sich jedoch auf ein durchschnittliches Monatsmittel beziehen. Für den Unternehmensverbund Stadtwerke Barmstedt/Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH rechnen wir infolge der extremen Preiserhöhungen auf den Energiebeschaffungsmärkten mit einer Liquiditätsbelastung in den ersten Monaten des Jahres 2023 von bis zu 35 Mio. , die sich bis Ende 2023 wieder abbaut. Entsprechend haben wir das Kassenkreditvolumen im Wirtschaftsplan der Stadtwerke Barmstedt 2023 von 7,5 Mio.€ auf 35 Mio.  erhöht. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Kredite wird auch an die Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH weitergegeben werden müssen. Der vorhandene Kassenkreditvertrag mit der Tochtergesellschaft ist deshalb noch entsprechend der Kredithöhe und der Konditionen anzupassen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Werkausschuss // Vorberatung // § 8f Hauptsatzung und § 1f Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 9 Hauptsatzung


Beschlussvorschlag:

Der Stadtvertretung wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:

 

Die Stadtvertretung beschließt den Wirtschaftsplan 2023 der Stadtwerke Barmstedt.


Finanzielle Auswirkungen:
laut Wirtschaftsplan.     


Anlage/n:

Wirtschaftsplan 2023 der Stadtwerke Barmstedt

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