Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-317
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Sachverhalt:
Auf Grundlage der Benutzungs-und Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Barmstedt wurde zwischen den Vereinen und der Stadt Barmstedt ein Vertrag ab dem 01.01.2016 über die Benutzung der Sportanlagen der Stadt Barmstedt geschlossen. In diesem Vertrag wurde die Bemessung des Benutzungsentgeltes festgehalten. Die Vereine haben sich pro erwachsenem Mitglied mit 6,50 € im Jahr an den Kosten der Sportanlagen beteiligt. Dieser Vertrag endete zum 31.12.2020.
In der Zeit vom 01.01.2021-31.12.2022 wurden/werden von den Barmstedter Sportvereinen keine Benutzungsentgelte erhoben.
Mit dem neuen § 2b UStG wurde die Gleichstellung von Kommunen mit privaten Wirtschaftsakteuren für ihr Tätigwerden auf privatrechtlicher Grundlage eingeführt. Danach sieht der Gesetzgeber bei kommunalen Sportstätten eine Wettbewerbssituation mit privaten gewerblich betriebenen Sportstätten als gegeben an. Die Verpflichtung zur Einführung der Umsatzsteuer tritt nach zuletzt geänderter Rechtslage für die Barmstedter Sportstätten zum 01.01.2023 ein.
Im Kreis Pinneberg werden von anderen Kommunen aktuell noch keine Sporthallennutzungsgebühren erhoben. Ein marktüblicher Preis für die Hallennutzung ist daher hier nicht zu ermitteln. Aufgrund der defizitären Haushaltslage drängt die Kommunalaufsicht auf die Erzielung von Erträgen aus Sporthallennutzungsgebühren. Die Einführung der Sporthallennutzungsgebühr ab 01.01.2023 wird von der Verwaltung wie folgt vorgeschlagen:
- 2,50 € Brutto je Stunde und Hallenteil in der Woche
- 3,50 € Brutto je Stunde und Hallenteil am Wochenende (gedeckelt auf maximal 18,- € Brutto pro Tag)
Die Entwicklung der Sporthallennutzungsgebühren der anderen Kommunen im Kreis Pinneberg sollte beobachtet werden, um hier nötigenfalls nachzusteuern.
Der Steuerberater sieht die geringe Sportstättengebühr kritisch. Hierzu hat der Steuerberater eine Mandanteninfo verfasst. (s. Anlage)
Zum Thema „Einführung einer Umsatzsteuer bei Sportstätten“ wird ebenfalls auf die bereits behandelten Vorlagen verwiesen:
VO/2020-263
VO/2020-263-1
VO/2020-263-2
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Ausschuss Kultur, Schule und Sport / Hauptausschuss // Vorberatung // § 8a und 8c Hauptsatzung und § 2a und 2b Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport / Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Barmstedt zum 01.01.2023.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Erhebung der Sportstättennutzungsgebühren werden Erträge anhand des Hallenbelegungsplans sowie der weiteren Buchungen wie z.B. „Barmstedt dreht auf“, „Rassekaninchenschau“, „Geflügelzuchtschau“ auf den jeweiligen Produktkonten der Sporthallen vereinnahmt. Das bedeutet, dass Nutzer, die bisher nicht gezahlt haben, jetzt Erträge generieren.
Aktuell werden folgende Gebühren (je Stunde, je Hallendrittel) von auswärtigen Nutzern erhoben:
Sporthalle Schulstraße: 16,59 €
Turnhalle Schulstraße: 16,82 €
Sporthalle Heederbrook: 15,88 €
Turnhalle Heederbrook: 17,83 €
Turnhalle Gymnasium: 21,69 €
Insgesamt werden Erträge in Höhe von ca. 28.000,00 € jährlich erwartet. Berechnungsgrundlage hierfür sind die Hallenbelegungspläne der einzelnen Sporthallen, die in der Verwaltung eingesehen werden können.
Anlage/n:
-Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportanlagen der Stadt Barmstedt
-Mandanteninfo Steuerberater
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Neufassung einer Benutzungs- und Entgeltordnung Sportanlagen der Stadt Barmstedt zum 01.01.2023 (407 KB) | |||
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2 | Mandanteninfo Steuerberater (117 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76