Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-300-2
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Sachverhalt:
In der Sitzung am 31.05.2022 hat das Kuratorium Humburg-Haus bereits über die Erhöhung der Nutzungsgebühren des Humburg-Hauses gesprochen. Die letzte Änderung der Gebühren wurde durch den Ausschuss für Kultur, Schule und Sport am 19.06.2003 sowie der Stadtvertretung am 12.08.2003 beschlossen.
Im Vorwege wurden die Fraktionen gebeten, einen Vorschlag für eine Erhöhung zu erarbeiten. Die Rückmeldungen sind in einer Tabelle als Anlage beigefügt.
Das Kuratorium des Humburg-Hauses hat am 26.10.2022 getagt und über die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung des Humburg-Hauses beraten.
Die Benutzungsgebühren sollen nach Vorschlag des Kuratoriums wie folgt geändert werden:
Benutzungsentgelt | Aktuelles Entgelt | Änderungsvorschlag Kuratorium |
Nutzung der Diele und Küche am Wochenende | 175,00 € | 250,00 € |
Pro Nebenraum (am Wochenende) | 30,00 € | 30,00 € |
Nutzung der Diele und Küche (montags- donnerstags) | 75,00 € | 100,00 € |
Nutzung der Diele (montags- donnerstags) | 20,00 € | 50,00 € |
Pro Nebenraum (montags-donnerstags) | 10,00 € | 10,00 € |
Trauungen | 50,00 € | 75,00 € |
Nutzung 1x monatlich | 5,00 € Monat / 55,00 € Jahr | 8,00 € Monat / 88,00 € Jahr |
Nutzung 2x monatlich | 10,00 € Monat / 110,00 € Jahr | 16,00 € Monat / 176,00 € Jahr |
Das Kuratorium hat sich weiterhin dafür ausgesprochen, dass Geburtstage ab dem 30. Lebensjahr im Humburg-Haus gefeiert werden können sowie der Begriff „sonstige Veranstaltungen“ aus der Benutzungs- und Entgeltordnung gestrichen wird.
Stellungnahme Fotokreis:
Der Fotokreis hat eine Stellungnahme zu der aktuellen Benutzungs- und Entgeltordnung eingereicht. Diese ist als Anlage beigefügt. Das Kuratorium hat der Anfrage von dem Fotokreis „für Veranstaltungen von ortsansässigen Vereinen, Verbänden und Gruppierungen, bei denen keine Eintrittsgelder oder Unkostenbeiträge erhoben werden, ist kein Entgelt zu entrichten“ nicht entsprochen. Im Rahmen der Gleichbehandlung sollen alle Nutzer des Humburg-Hauses und der Nebengebäude ein Entgelt entrichten. Ausgenommen sind weiterhin Veranstaltungen, die die reine Seniorenarbeit betreffen.
Antrag FWB-Fraktion:
Weiterhin hat die FWB-Fraktion einen Antrag zu diesem TOP eingereicht. Dieser ist als Anlage 3 beigefügt, fand jedoch im Kuratorium keine Zustimmung.
§9 C. Ausnahmeregelungen sollen wie folgt ergänzt werden:
Davon befreit sind alle Veranstaltungen (A und B), die die reine Seniorenarbeit betreffen, sowie mehrtägige Ausstellungen für die kein Eintritt erhoben wird.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport / Hauptausschuss // Vorberatung // § 8a und 8c der Hauptsatzung und § 2a und 2b der Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung// Entscheidung
Beschlussvorschläge:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport / Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlüsse:
Beschlussvorschlag 1:
Die Stadtvertretung beschließt die Erhöhung der Nutzungsgebühren wie folgt:
1.Erhöhung der Nutzungsgebühren:
(1) Das Benutzungsentgelt beträgt für alle Veranstaltungen am Wochenende
a) Für die Diele (incl. Küche) = 250 Euro
b) Für die Nebenräume = 30 Euro
(2) Für die Benutzung der Diele und sonstigen Räume bei standesamtlichen Trauungen
= 75 Euro
(3) Nutzung in der Woche (montags-donnerstags)
a) für den laufenden Vereinsbetrieb
-Nutzung 1x monatlich = 8 Euro/ 88 Euro jährlich
-Nutzung 2x monatlich = 16 Euro/ 176 Euro jährlich
b) Einzelveranstaltungen in der Woche
-Mit Küchennutzung = 100 Euro
-Ohne Küchennutzung = 50 Euro
-Nutzung von Nebenräumen = 10 Euro
(4) Nutzung des Humburg-Hauses durch Kulturvereine (z.B. Pfiff)
= 125 Euro pro Veranstaltung
Beschlussvorschlag 2:
Die Stadtvertretung beschließt, dass die ortsansässigen Vereine und Verbände für die Nutzung des Humburg-Hauses und der Nebenräume ein Nutzungsentgelt entrichten.
Beschlussvorschlag 3:
Die Stadtvertretung beschließt, dass Geburtstage ab dem 30. Lebensjahr im Humburg-Haus gefeiert werden können.
Beschlussvorschlag 4:
Die Stadtvertretung beschließt, den Zusatz "sonstige Veranstaltungen“ aus der Benutzungs- und Entgeltordnung zu streichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Einnahmen auf dem Produktkonto 573050.432100 erhöhen sich entsprechend der Erhöhung der Gebühren.
Anlage/n:
-Aktuelle Benutzungs- und Entgeltordnung des Humburg-Hauses
-Tabelle Vorschläge der Fraktionen
-Stellungnahme Fotokreis
-Antrag der FWB-Fraktion
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
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