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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-309  

Betreff: Errichtung einer öffentlichen Doppel-Ladestation für Elektroautos an der Dörpstuv
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss Bokel Vorberatung
15.11.2022 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel (offen)   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
24.11.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Anteil von Elektroautos nimmt ständig zu. Eine ausreichende Struktur von Ladestationen ist noch nicht vorhanden. Besonders kleinere Fahrzeuge mit kleinerer Batterie-Kapazität sind auf Lademöglichkeiten angewiesen. Die Gemeinde Bokel möchte ihren Anteil zur Förderung der Elektromobilität leisten und eine Doppelladestation für Elektroautos an der Dörpstuv errichten. Mit diesem Standort wird folgenden Zielgruppen besonders geholfen:

 

 Besucher der Dörpstuv

 Besucher der Sportstätten (Gastmannschaften)

 ste der Bürgerinnen und Bürgern aus Bokel, die Vorort ihr Fahrzeug laden könnten

 Allen anderen Besitzern von Elektroauto

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme dürfen 20.000,00 EUR nicht überschreiten. r die Maßnahme soll ein Antrag auf Förderung über das Regionalbudget 2023 der Aktivregion des Holsteiner Auenlandes gestellt werden. Voraussetzung für die Installation ist die Bewilligung des Förderantrags.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge: 

 

Bau- und Wegeausschuss // Vorberatung // § 4 Abs. 1 b) Hauptsatzung

 

Gemeindevertretung // Entscheidung // § 27 GO   


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt einen Förderantrag für die Installation einer Doppelladestation aus dem Regionalbudget 2023 bei der Aktivregion zu stellen. Nach Bewilligung der Förderung soll die Installation der Ladestation im Zeitfenster der Projektbedingungen durchgeführt und abgerechnet werden. Als Betreiber sind möglichst regionale Anbieter auszuwählen. Die jährlichen Unterhaltungskosten sind über Verträge langfristig gering zu halten.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.  


Anlage/n:

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