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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-308  

Betreff: Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe Öffentlich-rechtlicher Vertrag Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen der Verwaltung; hier: Personalkostenerstattung Standesamt 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Schutz, Mark
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
19.12.2022 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Abrechnung des o.g. öffentlich-rechtlichen Vertrages für das Jahr 2019 ff. fiel auf, dass bisher kein Produkt Standesamt im Haushalt angelegt war. Dies wurde zum Anlass für eine weitergehende Prüfung genommen.

 

Die anteiligen Einnahmen des Standesamtes für 2019 und 2020 in Höhe von 18.352,44 € wurden dem Produktsachkonto 11/122030.448200 gutgeschrieben.

 

Die anteilige Personalkostenerstattung für 2020 in Höhe von 23.753,64 € konnte bisher noch nicht geleistet werden: das Konto wurde erst nach der Haushaltsplanung angelegt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Amtsausschuss // Entscheidung     


Beschlussvorschlag:

 

Einem außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 23.753,64 r die Personalkosten-erstattung (11/122030.545200) wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Haushaltsmittel sind im Haushaltjahr 2022 nicht vorhanden. Es handelt es sich um einen außerplanmäßigen Aufwand.

Eine teilweise Gegenfinanzierung (Deckung) erfolgt über Mehrertrag von dem Produktsachkonto 11/122030.448200 in Höhe von 18.300 €.

Die fehlende Deckung hat über liquide Mittel zu erfolgen.

 


Anlage/n:

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