Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-304
|
|
Sachverhalt:
Am 04.10.2022 wurden im Kita-Beirat die Jahresrechnungen 2021 der Kitas Kirchenstraße und Küsterkoppel vorgestellt und beschlossen. Diese schließen mit Überschüssen in Höhe von 9.152,86 € bzw. 101.754,22 € ab.
Da die Vorauszahlungen noch aus den Gemeindehaushalten geflossen sind, erfolgt die Einnahme der Überschüsse ebenfalls über die Gemeindehaushalte.
Parallel zur Aufteilung der Überschüsse aus den Jahresrechnungen erfolgt auch eine Korrektur der im Jahr 2021 geflossenen SQKM-Mittel.
Diese wurden entsprechend der geplanten Belegungsmonate vereinnahmt und müssen nun entsprechend der tatsächlichen Belegungsmonate ausgeglichen werden.
Der beigefügten Gegenüberstellung kann entnommen werden, dass Brande-Hörnerkirchen für den Kita-Betrieb Nachzahlungen in Höhe von 34.358,73 € leisten muss und die drei anderen Gemeinden entsprechend Einnahmen erhalten.
Für die SQKM-Mittel erhält Brande-Hörnerkirchen eine Nachzahlung in Höhe von 72.441,87 €, die drei anderen Gemeinden müssen einen Betrag in gleicher Höhe ausgleichen.
Nach Verrechnung der Kita-Jahresguthaben mit den SQKM-Mitteln entstehen allen vier Gemeinden mehr Erträge auf Aufwendungen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Die Zuständigkeiten liegen für die Vorberatung beim Ausschuss für Kindertageseinrichtungen und für die Beschlussfassung beim Amtsausschuss.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss bestätigt die am 04.10.2022 gefassten Beschlüsse zu den Jahresrechnungen 2021 der Kita Kirchenstraße (Überschuss 9.152,86 €) und der Kita Küsterkoppel (Überschuss 101.754,22 €).
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorauszahlungen für die Kitas 2021 erfolgten noch über die Gemeindehaushalte. Daher werden die Überschüsse aus den Jahresrechnungen 2021 ebenfalls direkt in den Gemeinden verbucht. Lediglich für Brande-Hörnerkirchen ist es zu einer zusätzlichen Kostenbelastung gekommen.
Die zur Verfügung gestellten SQKM-Mittel wurden nun ebenfalls entsprechend der Belegungsmonate aufgeteilt, so dass die Gemeinden Bokel, Osterhorn und Westerhorn erhaltene Leistungen an Brande-Hörnerkirchen erstatten müssen.
Nach Aufrechnung der Kita-Überschüsse mit den SQKM-Mittel ist es für alle vier Gemeinden zu einem positiven finanziellen Ergebnis gekommen.
Anlage/n
Kita-Kirchenstraße, Jahresrechnung 2021
Kita-Küsterkoppel, Jahresrechnung 2021
Gegenüberstellung, Abrechnungen Kitas und SQKM 2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresrechnung 2021 Kirchenstraße (851 KB) | ||||
2 | Jahresrechnung 2021 Küsterkoppel (1088 KB) | ||||
3 | Gegenueberstellung Abrechnungen Kitas und SQKM 2021 (427 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de