Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-292
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Sachverhalt:
Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 10.05.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich „Steinmoor“, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich des „Knüppeldamm“ sowie die Begründung lagen in der Zeit vom 17.08.2022 bis einschließlich 19.09.2022 öffentlich aus. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und der von Privatpersonen ergeben sich aus den Anlagen mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.
Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Planänderungsbedarf, sodass der Bebauungsplan als Satzung bzw. die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes abschließend beschlossen werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 78 sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den B-Plan Nr. 78 für das Gebiet nördlich „Steinmoor“, westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich des „Knüppeldamm“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Stadtvertretung beschließt die 6. Änderung des F-Planes.
- Die Begründungen werden gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/stadt-barmstedt/bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 6. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/stadt-barmstedt/bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
- FP Planzeichnung
- FP Begründung
- FP Abwägung
- BP Teil A - Planzeichnung
- BP Teil B – Text
- BP Begründung
- BP Abwägung
- Bodengutachten
- Wasserwirtschaftliches Konzept
- Wasserhaushaltsbilanzierung
- Lärmschutzgutachten
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76