Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-284
|
|
Sachverhalt:
Die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen haben gemäß § 13 Abs. 2 GKWG (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz) die Aufgaben für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl auf das Amt Hörnerkirchen übertragen.
Für die Kommunalwahl am 14.05.2023 ist gemäß § 13 Abs. 2 GKWG vom Amtsausschuss ein Wahlausschuss zu wählen. Diesem werden zugleich die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlausschusses übertragen. Es wird für die amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn somit ein gemeinsamer Wahlausschuss gebildet.
Der Wahlausschuss besteht gemäß § 13 Abs. 2 GKWG aus mindestens sechs Beisitzern und einem zu wählenden Wahlleiter/in, als Vorsitzenden des Wahlausschusses. Diese sollen nach Möglichkeit Wahlberechtigte aus den amtsangehörigen Gemeinden sein, die die Aufgaben auf das Amt Hörnerkirchen übertragen haben.
Personen, die als Wahlbewerber aufgestellt werden sollen oder die als Vertrauensperson für die Wahlvorschläge vorgesehen sind, sowie deren Stellvertreter, dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Wahlausschuss sein.
Die vier Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen haben jeweils 2 Personen für den Wahlausschuss benannt.
Dies sind folgend aufgeführte Personen:
Für Bokel: Hans-Christian Stehn und Walter Sommer
Für Brande-Hörnerkirchen: Siegfried Winter und Axel Fichtner
Für Osterhorn: Henning Möller und Andrea Hülsen
Für Westerhorn: Bernd Reimers und John Höft
Von den aufgeführten Personen sollte vom Amtsausschuss eine Person zur Wahlleiterin/zum Wahlleiter und gleichzeitig zur Vorsitzenden/zum Vorsitzenden des Wahlausschusses gewählt, sowie die restlichen Personen zur Beisitzerin/zum Beisitzer berufen werden.
Die Gemeindewahlleiterin ist gem. § 13a Abs. 1 GKWG die Bürgermeisterin der Stadt Barmstedt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß § 13 Abs. 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) der Amtsausschuss.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss nimmt den Termin der Kommunalwahl am 14.05.2023 zur Kenntnis.
Für den Wahlausschuss wird folgende Person zum Wahlleiter/zur Wahlleiterin bzw. zum stellv. Wahlleiter/zur stellv. Wahlleiterin gewählt sowie die restlichen Personen zu Beisitzern berufen.
Wahlleiter/in/Vorsitzende/r des Wahlausschusses:
Stellv. Wahlleiter/in, Beisitzer 1:
Beisitzer 2:
Beisitzer 3:
Beisitzer 4:
Beisitzer 5:
Beisitzer 6:
Beisitzer 7:
Beschlussvorschlag für die Veröffentlichung nicht-öffentlicher Beschlüsse:
Es gibt keine nicht-öffentlichen Beschlüsse.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76