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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-281  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
22.11.2022 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel (offen)   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
24.11.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Anliegend wird der Haushaltsentwurf der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2023 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Gesamtbetrag der Erträge wird auf 2.505.600 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.768.100 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen Jahresüberschuss in Höhe von 737.500 EUR aus

 

Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A liegen mit 23.000 EUR auf dem Vorjahresniveau. Bei den Erträgen aus der Grundsteuer B wird mit 69.000 EUR (+ 500 EUR) eine geringe Steigerung erwartet. Der Gewerbesteueransatz wurde nach einer konservativen Planung im Vorjahr aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage, die durch die Corona Pandemie ausgelöst wurde, für 2023 anhand einer Festsetzungsvorausschau mit 188.000 EUR (+ 21.000 EUR) veranschlagt.

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 383.300 EUR (+ 49.800 EUR) und der Umsatzsteuer in Höhe von 20.000 EUR (+ 1.400 EUR) wurden auf Grundlage der Steuerschätzung von Mai 2022 i.V.m. dem Haushaltserlass 2023 berechnet.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich, Allgemeine Schlüsselzuweisungen und Familienleistungsausgleich, belaufen sich insgesamt auf 267.500 EUR (+ 98.000 EUR). Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 229.500 EUR auf die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Der Anteil des Familienleistungsausgleichs beläuft sich auf 38.000 EUR. Der Zuweisungswert ist dem Erlass zum Finanzausgleich 2023 entnommen.

 

Die Kreisumlage ist mit 273.800 EUR (- 9.200 EUR) veranschlagt. Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 31,40 %.

 

Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2023 wird die Schulumlage auf insgesamt 1.075.400 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Bokel beläuft sich auf rd. 135.100 EUR (+ 74.500 EUR).

 

Mit insgesamt 112.400 EUR (+ 10.500 EUR) erfolgte eine vorläufige Veranschlagung für die Schulkostenbeiträge. Die Planung erfolgt anhand der Vorjahreswerte.

 

Zum 01.08.2021 wurde die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen als Selbstverwaltungsaufgabe von den amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragen. Für das Haushaltsjahr 2023 wird für die geplanten Aufwendungen in Höhe von 127.700 EUR, die nicht durch Erträge gedeckt sind, eine Kindertagesstättenumlage erhoben. Für das Haushaltsjahr 2023 ist der Anteil der Gemeinde Bokel mit 11.700 EUR eingeplant.

Die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden werden ab 2023 ebenfalls im Amtshaushalt geplant und an die Kindertagesstätten ausgezahlt.

Nach der Kita-Reform ist weiterhin auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten. Diese Mittel wurden bisher durch den Kreis Pinneberg geleistet. Für Bokel ist für 2023 mit einem Betrag von 64.200 EUR zu rechnen.

 

In 2022 wurde die Entschlammung der Klärteichanlage durchgeführt. Die Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung wurden daraufhin für die Folgejahre neu kalkuliert. Ab dem Haushaltsjahr 2022 werden 43.000 EUR für die Entschlammung der Klärteichanlage und weitere 15.000 EUR für die Entschlammung der Regenrückhaltebecken zurückgestellt.

 

Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband ist mit 45.500 EUR (+ 11.600 EUR) eingeplant. Für die weiteren Unterhaltungsmaßnahmen der Gemeindestraßen wurden 18.000 EUR veranschlagt.

 

r die Aufstellung von Bebauungsplänen sind 30.000 EUR in den Haushalt aufgenommen worden.

 

Die bilanziellen Abschreibungen wurden mit 606.800 EUR (+ 455.600 EUR) veranschlagt. Der Anstieg ist ausschließlich auf die Realisierung der B-Pläne zurückzuführen. Der Verkauf der Grundstücke in Höhe von 1.275.000 EUR wird als Ertrag im Ergebnishaushalt dargestellt. Da lediglich die Differenz aus dem Grundstücksverufen und den Grundstücksankäufen den tatsächlichen Ertrag für die Gemeinde Bokel darstellt, wird eine Abschreibung in Höhe des Grundstückankaufs (455.000 EUR) gebucht. Die laufenden bilanziellen Abschreibungen betragen lediglich 151.800 EUR (+ 600 EUR). Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen mit 42.700 EUR (+ 1.300 EUR) gegenüber.

 

Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2023 auf 1.281.500 EUR. Der Umlagesatz beträgt 21,39 %. Auf die Gemeinde Bokel entfallen anteilig rd. 186.500 EUR (+ 38.400 EUR).

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 2.398.800 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 2.226.700 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 172.100 EUR aus.

 

Die geplanten Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 1.291.000 EUR. Hierbei handelt es sich um Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen des B-Plans Nr. 7 in Höhe von 720.000 EUR und des B-Plans Nr. 8 in Höhe von 555.000 EUR. Weitere 16.000 EUR werden als Zuweisung für die Installation einer E-Ladesäule an der Dörpstuv erwartet.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 1.169.800 EUR.  

 

Hiervon entfallen 215.000 EUR auf Grundstücksankäufe für den B-Plan Nr. 7 und weitere 240.000 EUR auf den Grunderwerb für die Realisierung des B-Plans Nr. 8.

 

Die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Dörpstuv ist mit 55.000 EUR veranschlagt. Darüber hinaus ist die Herstellung einer E-Ladesäule in Höhe von 20.000 EUR geplant.  

 

Auf den Bereich der Abwasserbeseitigung entfallen insgesamt 206.700 EUR. Davon entfallen wiederum 500 EUR auf den Erwerb von Grundstücken, 2.200 EUR auf den Erwerb von beweglichem Vermögen und 204.000 EUR sind für Tiefbaumaßnahmen eingeplant. Hier ist der Ausbau der Schmutzwasserkanäler die Erschließung des B-Plans Nr. 7 und des B-Plans Nr. 8 mit insgesamt 125.000 EUR eingeplant. 70.000 EUR sind r die Vorreinigung der Klärteichanlage, 4.000 EUR für die Erstellung von Sickermulden und weitere 5.000 EUR als Vorratsansatz für allgemeine Tiefbaumaßnahmen vorgesehen.

 

Die Herstellung der Wasserversorgung für den B-Plan Nr. 7 ist mit 42.000 EUR und die des B-Plans Nr. 8 mit 48.000 EUR veranschlagt.

 

Die Herstellung der Straße für den B-Plan Nr. 7 ist mit 142.000 EUR und die des B-Plans Nr. 8 mit 163.000 EUR eingeplant.

 

Darüber hinaus sind weitere kleinere Investitionen mit einem Volumen von 2.100 EUR aus dem Bereich des Grundstücks- und Gebäudemanagements, der Freiwilligen Feuerwehr und der Bezuschussung für die Beschaffung von iPads für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule eingeplant.

 

Die Investitionsmaßnahmen werden seit dem Haushaltsjahr 2021 bei den jeweiligen Produkten zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Außerdem wird bei den Erläuterungen mit der Darstellung der verursachten Abschreibungen der jeweiligen Maßnahme ein Hinweis auf Folgekosten gegeben.

 

Die Tilgung von Krediten ist weiterhin mit 36.000 EUR veranschlagt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 lit. c) der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel der Finanzausschuss.

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§§ 28 S. 1 Nr. 1, 79 Abs. 2 GO).    


Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2023 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 26. Oktober 2022 beschlossen.

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2023

 

 


Anlage/n:

 

Haushaltsentwurf 2023 vom 26. Oktober 2022

 

 

 

gez. Maier

Fachbereichsleitung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf der Gemeinde Bokel vom 26.10.2022 (1373 KB)      

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