Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-269
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Sachverhalt:
Gemäß § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes besteht der Wahlausschuss für die Kommunalwahl am 14. Mai 2023 aus der Bürgermeisterin als Gemeindewahlleiterin und weiteren 8 Beisitzern/Beisitzerinnen und deren Stellvertreter/innen. Die Bürgermeisterin als Gemeindewahlleiterin ist Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses.
Die Beisitzer/innen sowie die Stellvertreter/innen sind vor jeder Wahl aus dem Kreis der Wahlberechtigten von der Stadtvertretung zu wählen. Dabei sollen die in der Stadt Barmstedt vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die hier vertretenen Parteien und Wählergruppen sind gebeten worden, Kandidaten für die Besetzung des Wahlausschusses einzureichen. Entsprechende Vorschläge sind eingegangen.
Es sind jedoch noch 8 weitere Personen von der Stadtvertretung zu benennen (4 Beisitzer / innen und 4 Stellvertreter/innen).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Folgende wahlberechtigte Personen werden als Beisitzer/innen bzw. Stellvertreter/innen in den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl am 14. Mai 2023 gewählt:
Wahlleiterin: Stellv. Wahlleiter:
Heike Döpke Sven Werner
Beisitzer/innen Stellvertreter/innen
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Finanzielle Auswirkungen:
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Anlage/n:
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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