Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-264
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2023 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Ergebnishaushalt
Die Haushaltssatzung weist im Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2023 einen ausgeglichenen Haushalt aus. Der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen wird auf 4.174.500 EUR festgesetzt.
Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen haben seit dem 01. Januar 2008 mit öffentlich-rechtlichem Vertrag die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vereinbart. Die Bediensteten der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wechselten zu diesem Zeitpunkt in den Dienst der Stadt Barmstedt. Das Amt Hörnerkirchen zahlt der Stadt Barmstedt zum Ausgleich eine Pauschale von 22 % der für die Gesamtverwaltung aufzuwendenden Personalausgaben. Der Ausgleichsbetrag wird als Vorauszahlung erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses. Für 2023 wurde die zu leistende Vorauszahlung mit 873.700 EUR geplant. Die Vorauszahlungen für 2022 beliefen sich auf 733.600 EUR. Die endgültige Abrechnung für das Haushaltsjahr 2022 kann erst mit dem Jahresabschluss erstellt werden. Es ist zwischenzeitlich allerdings absehbar, dass die Vorauszahlung für 2022 um ca. 95.000 EUR zu niedrig geplant wurde. Darüber hinaus ist eine anteilige Kostenerstattung der KommunIT-Umlage in Höhe von 128.800 EUR im Haushalt des Amtes Hörnerkirchen veranschlagt.
Die eigenen Personalausgaben des Amtes Hörnerkirchen belaufen sich auf insgesamt 173.100 EUR (Vorjahr 2022 = 180.900 EUR). Die Personalkosten sind im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Die Haushaltsansätze für die Personalaufwendungen der Teestube wurden auf 0 EUR reduziert, da die Stelle aktuell unbesetzt ist. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beläuft sich auf 2,65 Stellen.
Die Umlage für die Grundschule Hörnerkirchen wird auf 1.075.400 EUR (2022 = 484.100 EUR) festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:
Bokel 135.074,40 EUR
Brande-Hörnerkirchen 488.345,89 EUR
Osterhorn 93.513,04 EUR
Westerhorn 358.466,67 EUR
Summe 1.075.400,00 EUR
Mit der Schulumlage werden die nicht gedeckten Teilaufwendungen inkl. aller Abschreibungen der Produkte 211010 - Grundschule Hörnerkirchen -, 241010 - Schülerbeförderung -, 243010 - Schulsozialarbeit - sowie die Zinsen für Kredite, die für schulische Zwecke aufgenommen wurden, finanziert. Die Berechnung der Schulumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt. Der Anstieg ist hauptsächlich auf die Sanierung des Sporthallendaches mit einem Volumen in Höhe von 550.000 EUR zurückzuführen. In den vergangenen Haushaltsjahren wurde die Schulumlage zur Entlastung der Gemeinden um den jeweiligen Anteil einer bestimmten Maßnahme reduziert und durch die liquiden Mittel des Amtes Hörnerkirchen gedeckt, wenn ein Vergleich des geplanten Haushaltsansatzes der Schulumlage mit den aus dem 3. Quartal des laufenden Haushaltsjahres hochgerechneten Ist-Zahlen ergab, dass eine Reduzierung der Schulumlage gerechtfertigt war. In Anbetracht der bevorstehenden Aufgaben des Amtes Hörnerkirchen wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit den Bürgermeistern die Empfehlung erarbeitet in 2023 auf die Reduzierung der Schulumlage zu verzichten und die Sanierung des Sporthallendaches in voller Höhe über die Schulumlage zu finanzieren.
Die Umlage für die Trägerschaft der Kindertagesstätten wird auf 179.500 EUR (2022= 64.600 EUR) festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:
Bokel 16.415,51 EUR
Brande-Hörnerkirchen 73.156,06 EUR
Osterhorn 15.939,70 EUR
Westerhorn 73.988,73 EUR
Summe 179.500,00 EUR
Die Amtsumlage wird in Höhe von 1.123.500 EUR (2022 = 977.100 EUR) erhoben. Der Umlagesatz beträgt 18,75 %. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich damit im Einzelnen folgende Teilbeträge:
Bokel 163.472,50 EUR
Brande-Hörnerkirchen 445.949,66 EUR
Osterhorn 114.840,31 EUR
Westerhorn 399.237,53 EUR
Summe 1.123.500,00 EUR
Die Berechnungen der Umlagen sind der Haushaltssatzung beigefügt.
Finanzhaushalt
Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 5.768.900 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 5.966.400 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 197.500 EUR aus.
Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit beläuft sich dabei auf 1.953.100 EUR.
Für den Grunderwerb zum Neubau einer Kindertagesstätte sind 368.000 EUR und weitere 100.000 EUR für die Verlegung eines Regenrückhaltebeckens in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen als Zuweisung seitens des Amtes im Haushalt 2023 veranschlagt. Für Baukosten werden in 2023 Mittel in Höhe von 400.000 EUR bereitgestellt. Darüber hinaus wird eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der Haushaltsjahre 2024 mit 1.600.000 EUR und 2025 mit weiteren 2.000.000 EUR veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2022 ist bereits ein Teil des Grunderwerbs in Höhe von 182.200 EUR erfolgt, sodass sich das Gesamtvolumen der Maßnahme auf 4.550.200 EUR beläuft. Für den Grunderwerb und die Baukosten in 2023 ist die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 868.000 EUR vorgesehen.
Für den Neubau einer Amts-Feuerwache sind 755.100 EUR für Grunderwerbszwecke in den Haushalt eingestellt. Die Refinanzierung erfolgt über Investitionszuweisungen der Gemeinden in selber Höhe.
Für Investitionszuweisungen und Zuschüsse im Bereich der Sportförderung sind 2.000 EUR im Haushaltsplan vorgesehen. Hier wird die Anschaffung von Sportgeräten mit 2.000 EUR gefördert.
In der Grundschule Hörnerkirchen sind für die Beschaffung von beweglichen Vermögen insgesamt 17.500 EUR eingeplant. Hier sollen in 2023 ein Serverschrank, ein Ersatzboard oder Beamer, weitere iPads und ein Rasenmäher angeschafft werden. Darüber hinaus sind Haushaltsansätze für den Allgemeinen Bedarf eingeplant. Ferner sind weitere 1.500 EUR für mögliche bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fortführung des Medienkonzeptes veranschlagt.
Darüber hinaus sind für weitere Beschaffungen von beweglichem Vermögen 13.800 EUR eingeplant. Davon entfallen 7.800 EUR auf den Bereich des Grundstücks- und Gebäudemanagements und 6.000 EUR auf den Bereich der Hilfen für Asylbewerber.
Für Nachverdichtungen des Breitbandnetzes sind 100.000 EUR eingeplant. Für diesen Zweck wurden auch in die mittelfristige Finanzplanung von 2024 bis 2026 wieder jeweils 100.000 EUR aufgenommen.
Die Investitionsmaßnahmen werden ab dem Haushaltsjahr 2021 bei den jeweiligen Produkten zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Außerdem wird bei den Erläuterungen mit der Darstellung der verursachten Abschreibungen der jeweiligen Maßnahme ein Hinweis auf Folgekosten gegeben.
Die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten ist mit 195.200 EUR veranschlagt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Amtsausschuss.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2023 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 07. Dezember 2022 beschlossen.
Der Amtsausschuss nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2026 Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2023
Anlage:
- Haushaltsentwurf 2023 vom 07. Dezember 2022 inkl. Stellenplan
gez. Maier
Fachbereichsleitung
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1 | Haushaltsentwurf 2023 des Amtes Hörnerkirchen vom 07.12.2022 inkl. Stellenplan (1804 KB) |
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Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76