Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-250
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 16.08.2022 hat der DRK Ortsverein Hörnerkirchen den anliegenden Antrag zur Zahlung eines jährlichen Mietkostenzuschusses in Höhe von 2.700,00 € für den Betrieb der Kleiderkammer gestellt.
Bisher wurden Räumlichkeiten der Tennishalle für den Betrieb der Kleiderkammer genutzt, dies ist nun leider nicht mehr möglich.
Für den weiteren Betrieb der Kleiderkammer wurde durch die Fa. Paulsen eine Mietwohnung in der Gaststätte Onkel Paul zur Verfügung gestellt.
Für die Räumlichkeiten entstehen laut Aufrechnung des DRK Gesamtkosten in Höhe von 6.160,00 €. Für die Deckung der Kosten bittet das DRK um Übernahme des ermittelten Defizits in Höhe von ca. 2.700,00 €.
Laut Mietvertrag werden Heiz- und Betriebskosten in Höhe von je 70,00 € gezahlt. In welcher Höhe insbesondere die Heizkosten tatsächlich entstehen, kann derzeit noch nicht abgesehen werden.
Insofern sollte der Amtsausschuss zwei Punkte entscheiden:
- Soll ein Zuschuss für die Kleiderkammer gezahlt werden?
- Wenn ein Zuschuss bewilligt wird, muss weiter entschieden werden, ob dieser als Festbetrag oder im Rahmen einer Defizitübernahme ausgezahlt werden soll.
Bei einer Defizitübernahme muss das DRK eine jährliche Abrechnung der Kosten vornehmen, so dass dann im Anschluss das Defizit durch das Amt getragen wird.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Amtsausschuss // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen beschließt, den Antrag des DRK Ortsvereins Hörnerkirchen vom 16.08.2022 zur Zahlung eines Mietkostenzuschusses…
- als jährlichen Festbetrag in Höhe von 2.700,00 € zu bewilligen. Für 2022 erfolgt eine anteilige Kostenübernahme in Höhe von 900,00 € (2.700,00 € / 12 Monate x 4 Monate).
oder
- zu genehmigen. Es erfolgt eine Übernahme des aus dem Betrieb der Kleiderkammer entstehenden Defizits. Die Auszahlung erfolgt nach Abrechnung des DRK Ortsvereins Hörnerkirchen.
oder
- abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im laufenden Haushaltsjahr sind diese Kosten nicht vorgesehen. Bei tatsächlichem Mietbeginn ab dem 01.09.2022 würde rechnerisch ein Zuschuss in Höhe von 900,00 € (2.700,00 € / 12 Monate x 4 Monate) gezahlt werden. Die Kosten können durch die Einnahmen aus der Integrationspauschale gedeckt werden.
Ab 2023 wird der Haushaltsansatz auf dem Konto „313101.531800 – Zuschuss an übrige Bereiche Integrationspauschale“ eingeplant.
Anlage/n:
Antrag DRK v. 16.08.2022, Mietkostenzuschuss Kleiderkammer!
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag DRK v. 16.08.2022; Mietkostenzuschuss Kleiderkammer (1841 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76