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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-246  

Betreff: Preisanpassung Grundversorgung Gas zum 01.10.2022
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Stolten, Mathias
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Entscheidung
21.09.2022 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Herr Timm hat auf Grund des Fristablaufs bereits am 10.08.2022 alle Mitglieder des Werkausschusses mit folgender E-Mail über das ThemaAnpassung der Grundversorgungspreise Gas aufgrund der Einführung der neuen Umlagen zum 1. Oktober 2022 informiert (s. Anlage).

 

Hintergrund der Einführung der Gasbeschaffungsumlage ist die von der Bundesregierung erlassene und am 9. August 2022 in Kraft getretene Verordnung nach §26 Energiesicherungsgesetz über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung). Hiernach haben die von einer erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen unmittelbar betroffenen Gasimporteure Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich eines Teiles der Mehrkosten der Ersatzbeschaffungen, sofern die Gasbezugsverträge vor dem 1. Mai 2022 abgeschlossen worden sind. „Ausgleichsansprüche für die betroffenen Mehrkosten bestehen gemäß der Verordnung der Bundesregierung erst ab dem 1. Oktober 2022“, erläutert Dr. Thomas Becker, Geschäftsführer der THE. „Der Ausgleichsanspruch der anspruchsberechtigten Unternehmen besteht gegenüber THE, THE legt die entsprechenden Kosten im Einklang mit der Verordnung auf die Bilanzkreisverantwortlichen im Marktgebiet um“.

Zusätzlich erstmals erhoben wird ab Oktober 2022 die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicher-anlagen (Gasspeicherumlage). Hintergrund ist die Novelle des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Dies soll erreicht werden durch einen Bereitstellungsmechanismus für ungenutzte Speicherkapazitäten sowie weitere Maßnahmen, wie die Ausschreibung von Strategic-Storage-Based-Options (SSBO) und der Befüllung von Speichern durch THE (Trading Hub Europe). Ziel ist, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen. Der THE wurde hierdurch eine neue gesetzliche Aufgabe zugewiesen, was die Erhebung der Gasspeicherumlage in Höhe von 0,59 EUR/MWh zur Deckung der mit der gesetzlichen Aufgabe verbundenen Kosten notwendig macht.

Überblick

 

Bis 1. Oktober 2022

Ab 1. Oktober 2022

Gasbeschaffungsumlage

/

24,19 EUR/MWh (2,419 ct/kWh)

Gasspeicherumlage

/

0,59 EUR/MWh (0,059 ct/kWh)

SLP Bilanzierungsumlage

0 EUR/MWh

5,70 EUR/MWh (0,57 ct/kWh)

 

Die Gasbeschaffungsumlage wird für die Dauer von 3 Monaten, die Gasspeicherumlage für die Dauer von 6 Monaten und die Bilanzierungsumlagen wird für die Dauer von 12 Monaten festgelegt.

Hinweis:

Die Frist zur Bekanntgabe wird bisher lediglich 6 Wochen vor der neuen Umlagenperiode betragen, daher kann es sein, dass wir wie im August ein beschleunigtes Verfahren zur Preisanpassung der Gas-Grundversorgung nutzen müssen.

 

Die Entwicklung der Gaspreise in den letzten 3 Monaten entnehmen Sie bitte der folgenden Grafik.

 

 

Stellungnahme:

r einen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 18.000 kWh bedeuten die Umlagen Mehrkosten in Höhe von 652,88 € brutto ca. 60 Euro monatlich.

 

Da wir die Preisanpassungsfrist aus der Grundversorgungsverordnung einhalten mussten, wurde die Anpassung zum 01.10.2022 über den Sonderweg nötig.

 

Kunden, die ihre Energiekosten reduzieren möchten, unterstützen wir mit unserem Angebot zur Energieeinsparung (https://stadtwerke-barmstedt.de/service/energie-sparen/) und Energieberatung (https://stadtwerke-barmstedt.de/service/energie-sparen/energieberatung/) oder in unserem Kundenzentrum.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Werkausschuss // Entscheidung // § 8f Hauptsatzung und § 1f Zuständigkeitsordnung


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss stimmt der Preisanpassung gemäß Anlage zum 01.10.2022 zu.


Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.


Anlage/n:

Grundversorgungspreise Gas Stand 19.08.2022

Email - Anpassung der Grundversorgungspreise Gas

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grundversorgungspreise Gas Stand 19.08.2022 (134 KB)      
Anlage 2 2 Email - Anpassung der Grundversorgungspreise Gas (64 KB)      

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