Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-219  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO aus dem Jahresabschluss 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
01.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 sind die folgenden in der Anlage ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen eingetreten. Diese Überschreitungen sind nachträglich, gemäß § 95 d Gemeindeordnung (GO) von der Gemeindevertretung zu genehmigen.

 

 

Ergebnisrechnung (5xxxxx):

 

Mehraufwendungen insgesamt                  23.098,94 EUR

 

Davon sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem                        0,00 EUR

chstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gem.

§ 4 der Haushaltssatzung

 

Damit sind noch genehmigungspflichtig               23.098,94 EUR

 

 

 

Finanzrechnung (7xxxxx)

 

Mehraufwendungen insgesamt                          9.915,35 EUR

 

Davon sind Mehraufwendungen von im Einzelfall bis zu einem                        0,00 EUR

chstbetrag von 5.000 EUR vorab genehmigt gem.

§ 4 der Haushaltssatzung

 

Damit sind noch genehmigungspflichtig                       9.915,35 EUR

 

 

Die Mehraufwendungen sind der Pauschalwertberichtigung von Forderungen, den Betriebskostenzuschüssen für Kindergärten und der internen Verrechnung der Niederschlagswassergebühren auf öffentlichen Flächen der Gemeinde geschuldet. Die Begründungen sind der anliegenden Liste zu entnehmen.  

 

r diese Überschreitungen ist keine Deckung vorhanden, sie spiegeln sich daher im Jahresergebnis wieder.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.


Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltsüberschreitungen aus dem Jahresabschluss 2021 in der Ergebnisrechnung in Höhe von 23.098,94 und in der Finanzrechnung in Höhe von 9.915,35 EUR werden gemäß § 95 d GO genehmigt.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Siehe Anlage]


Anlage/n:

- Liste der Haushaltsüberschreitungen zum Jahresabschluss 2021

 

 

 

 

gez Maier

Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsueberschreitungen 2021 zum Jahresabschluss (198 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner