Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-213
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Sachverhalt:
Zu dem Antrag der FWB bezüglich Verkehrssicherheit in Barmstedt vom 16.05.2022 wird folgendes mitgeteilt:
Beim Kreis Pinneberg ist die Zulässigkeit von Piktogrammen (50 km/h, Fahrradfahrer, o. ä.) auf Straßen mit zulässigen Höchstgeschwindigkeiten über 30 km/h angefragt worden. Eine Rückmeldung ist derzeit noch nicht erfolgt.
a) Das Ordnungsamt hat 3 neue Geschwindigkeitsanzeigen beschafft. Diese sind am 08.08.2022 geliefert worden und müssen noch vom Bauhof aufgebaut werden. Als jeweiliger Standort wurde die Moltkestraße (Altenheim/30er Zone), die Reichenstraße (Innenstadtbereich) und der Mühlenweg ausgewählt. Die Geräte sind jedoch flexibel einsetzbar, sodass der Standort regelmäßig gewechselt werden kann. Für die Beschaffung der 3 Geräte sind Kosten in Höhe von ca. 6.398,33 € entstanden.
b) Die Landesverkehrswacht verlost 50 Geschwindigkeitsanzeigen unter teilnehmenden Kommunen des Landes Schleswig-Holstein. An dieser Aktion wird sich die Stadt Barmstedt/ das Amt Hörnerkirchen beteiligen. Die Bewerbungsfrist hierfür läuft bis zum 30.09.2022.
Es wurde sich mit dem Thema Tempo 30 in Barmstedt auseinandergesetzt. Zu berücksichtigen gilt, dass durch Barmstedt auch diverse klassifizierte Straßen führen, wie z.B. Kreisstraßen und Landesstraßen. Für diese Straßen ist der Kreis Pinneberg und das Land Schleswig-Holstein Straßenbaulastträger und befinden sich somit außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Barmstedt. Hinzu kommt, dass einige Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen für die Aufnahme des überörtlichen Verkehrs vorgesehen sind. Ein regelmäßiger Austausch mit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Pinneberg über die Möglichkeit der Anordnung weiterer Reduzierungen erfolgt u.a. im Rahmen von Straßenverkehrsschauen.
Die Stadt Barmstedt verfolgt bereits das Konzept, für sämtliche Straßen, für die es rechtlich möglich ist und die dafür entsprechend ausgebaut sind, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu beantragen. Für das Hauptstraßennetz in Barmstedt hat es schon größtenteils Geschwindigkeitsreduzierungen gegeben, in Form von Tempo 30 km/h, „Spielstraßen“ und dem verkehrsberuhigten Innenstadtbereich.
Im Zuge von Straßenbauarbeiten wird darauf hingewirkt, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden kann.
Am 29.07.2022 sind einige Markierungsarbeiten im Stadtbereich fertiggestellt worden. Hierbei sind neben allgemeinen Auffrischungsarbeiten auch folgende Maßnahmen durchgeführt worden:
Örtlichkeit | Maßnahme |
Zwischen Feldstraße /Nelkenweg und Feldstraße/Reichenstraße, 25355 Barmstedt | Erneuerung Markierung Mittellinie + Haltelinien der Bedarfsampel |
Großer Kamp / Hamburger Straße u. Großer Kamp / Mühlenweg | Jeweils kurz nach dem Kreuzungsbereich Tempo 30 auf der Straße als Piktogramm |
Schulstraße / Nelkenweg | kurz hinter dem Kreuzungsbereich Tempo 30 auf der Straße als Piktogramm |
Bedarfsampel Mühlenstraße/Erlengrund | Haltelinien + Querungslinien erneuert |
Bedarfsampel Austraße | Mittellinie, gestrichelte Haltelinie, Haltelinien und Querungslinien erneuert |
August-Christen-Straße/Feldstraße | Haltelinie Stop-Schild erneuern |
August-Christen-Straße Bedarfsampel | alle Linien erneuert |
Bahnübergang Mühlenstraße/An der Bahn | Mittellinie + Haltelinien (auch in der Straße "An der Bahn) erneuert |
Bahnübergang Nappenhorn/August-Christen-Straße | sämtliche Haltelinien erneuert |
Es sind die Themen Heckenrückschnitte und Gefahrenpunkte auf Fuß- und Radwegen im Antrag genannt worden. Das Ordnungsamt der Stadt Barmstedt und der Straßenläufer vom Bauhof der Stadt Barmstedt befinden sich hierzu im ständigen Austausch, um die Passierbarkeit von Gehwegen zu gewährleisten und Verkehrsgefährdungen vorzubeugen. Hierbei wird der Bauhof, auch kurzfristig, mit der Ausbesserung von kleineren Gefahrenpunkten (Unebenheiten, kleinere Schlaglöcher) bzw. der Absicherung größerer Gefahrenpunkte (Absackungen oder Unterspülungen) beauftragt. Die Zusammenarbeit mit dem Bauhof läuft dabei sehr gut und problemlos.
Mit der Aufforderung zum Rückschnitt durch das Ordnungsamt muss eine angemessene Frist gewährt werden, damit den Bürgern ausreichend Zeit gegeben wird, sich selbst um die Rückschnitte zu kümmern oder ggfs. eine entsprechende Firma mit dem Rückschnitt zu beauftragen. Aufgrund dieser Fristen (ggfs. auch Nachfristen) ist es nicht immer möglich Verkehrsbehinderungen innerhalb kürzester Zeit abzustellen. Jedoch reagiert der Großteil der betroffenen Bürger die vom Ordnungsamt angeschrieben werden innerhalb der Frist, sodass die meisten Verkehrsbehinderungen zeitnah beseitigt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum) erfolgte nicht. (Sommerferien).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Kenntnisnahme; § 8e der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt/ § 2d der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt
Anlage/n:
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de