Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-212
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Sachverhalt:
Gemäß § 27 Absatz 1 Gemeindeordnung (GO) legt die Stadtvertretung die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest. Mit der Festlegung bestimmter Ziele durch die Stadtvertretung werden strategische Vorgaben für eine städtische Entwicklung definiert. Diese dienen als Grundlage für das Handeln der Verwaltung sowie der Orientierung des politischen Ehrenamtes. Die Umsetzung der von der Stadtvertretung festgelegten Ziele und Grundsätze kontroliert gemäß § 45b GO der Hauptausschuss.
Die Ziele und Grundsätze für die laufende Wahlzeit 2018-2023 wurden in den Sitzungen des Hauptausschusses am 12.09.2018, 12.02.2019 und 19.03.2019 vorberaten und in der Sitzung der Stadtvertretung am 02.04.2019 beschlossen (Vorlagen VO/2018-356 bis VO/2018-356-4). Auf eine Nummerierung / Priorisierung der Ziele wurde bewusst verzichtet. Alle Ziele stehen gleichwertig nebeneinander.
Die Verwaltung hat einen Sachstandsbericht zu den Zielen und Grundsätzen erstellt. Der Bericht ist der Anlage beigefügt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß § 45b Absatz 1 GO ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Kenntnisnahme
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
Sachstandsbericht - Ziele und Grundsätze für die Wahlzeit 2018-2023
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Sachstandsbericht - Ziele und Grundsätze 2018-2023 (90 KB) |
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