Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-211
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 30.06.2022 informierte die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbH (WEP) über das Interessenbekundungsverfahren für ein Gründungs- und Technologiezentrum im Kreis Pinneberg (siehe Anlage).
Bei dem bisherigen Projektverlauf erfolgte eine Beteiligung der städtischen Wirtschaftsförderung über den Arbeitskreis der Wirtschaftsförderungen.
Die Verwaltung spricht sich gegen eine Beteiligung an dem Interessenbekundungsverfahren aus. Es stehen keine geeigneten Flächen zur Verfügung. Der Betrieb eines Gründerzentrums erfolgt nicht kostendeckend. Im Hinblick auf die Kosten-Nutzen-Relation für die Stadt, sollte der städtische Haushalt mit diesem Projekt nicht zusätzlich belastet werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Entscheidung // § 8a Hauptsatzung und § 1a Zuständigkeitsordnung
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Barmstedt beteiligt sich nicht am Interessenbekundungsverfahren für ein Gründungs- und Technologiezentrum im Kreis Pinneberg.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des Beschlussvorschlages ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Die Entscheidung für ein Gründungs- und Technologiezentrum in Barmstedt würde Kosten verursachen. Eine Kostenkalkulation ist nicht erstellt worden.
Anlage/n:
- Anschreiben Interessenbekundungsverfahren
- Anforderungsprofil
- Wirtschaftsstrukturdaten für den Kreis Pinneberg
- Projektplan
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anschreiben Interessenbekundungsverfahren (891 KB) | |||
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2 | Anforderungsprofil (339 KB) | |||
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3 | Wirtschaftsstrukturdaten für den Kreis Pinneberg (14814 KB) | |||
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4 | Projektplan (1087 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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