Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2009-460
|
|
Sachverhalt:
Der Wasserpreis der Stadtwerke Barmstedt beträgt seit dem 01.01.2008 1,16 €/m³ zuzüglich 7% Mehrwertsteuer. Die Kalkulation des Wasserpreises erfolgte die Jahre zuvor anhand der Ergebnisse aus der Spartenbilanz. Prämisse war es stets, die Sparte Wasser kostendeckend ohne deutliche Gewinne zu betreiben. Somit wurden die Preisanpassungen bisher eher zweckorientiert ermittelt. Da die Wasserversorgung privatrechtlich auf Basis von allgemeinen Versorgungsbedingungen organisiert ist, war diese Praxis durchaus statthaft. In Anbetracht der erheblichen Investitionen und Unterhaltungsaufwendungen in das Wasserwerk und in neue Brunnen schien es erforderlich, eine neue Kalkulation durchzuführen. Die nötige Rechtssicherheit dieser Kalkulation wurde durch die Anwendung des Kommunalabgabengesetzes neuester Fassung über einen externen Wirtschaftsberater sicher gestellt.
Stellungnahme der Stadtwerke
Die Kalkulation eines kostendeckenden Trinkwasserpreises der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth GmbH aus Itzehoe kommt zu dem Ergebnis, dass sich ein kostendeckender Wasserpreis ab 2010 in Höhe von 1,21 €/m³ netto ergibt. Die Anhebung beträgt somit 5,35 Ct/m³ brutto und verursacht bei einem typischen Haushalt mit einem Verbrauch von 100 m³/Jahr Mehrkosten von 5,35 €/Jahr. Kalkulatorisch ist dann lediglich, bei einer Eigenkapitalverzinsung von 5%, Kostendeckung erreicht und es wird weiterhin kein Gewinnanteil berücksichtigt.
Aus Sicht der Werkleitung zeigt die neue Kalkulation, dass der Wasserpreis, der bisher entsprechend den politischen Vorgaben kalkuliert wurde, in Anbetracht der Totalsanierung des Wasserwerkes und der Erschließung komplett neuer Brunnenfelder angepasst werden sollte.
Sowohl die absolute Mehrbelastung von 5,35 €/Jahr als auch ein Vergleich mit anderen Wasserversorgern zeigt, dass die Anpassung zum Januar 2010 angemessen ist.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtvertretung wird empfohlen, den Wasserpreis zum 01.01.2010 auf 1,21 Ct/m³ netto anzupassen.
Zuständigkeit:
Zuständig ist die Stadtvertretung.
Anlage/n:
Gutachtenauszug Wasserpreiskalkulation.pdf
Trinkwasserpreise diverse Stadtwerke.pdf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gutachtenauszug Wasserpreiskalkulation (619 KB) | ||||
2 | Trinkwasserpreise diverse Stadtwerke (236 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de