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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-209  

Betreff: Straßenausbauplanung bis 2027
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rennekamp, Dirk
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
30.08.2022 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
06.09.2022 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Seit 2011 wird zwischen dem AZV Südholstein, den Stadtwerken Barmstedt und der Stadt Barmstedt die Liste für den Ausbau der Stadtstraßen abgestimmt. Diese Liste wird jährlich von den Beteiligten weiterentwickelt. Das letzte Abstimmungsgespräch für den Planungszeitraum 2022-2027 fand am 15.08.2022 statt.

 

Die Änderungen zur letzten Ausbauplanung bestehen darin, dass:

-          für das Jahr 2023 der Ausbau des II. BA Johannisstraße mit aufgelistet wird.

-          Der Ausbau des Roissy-en-Brie Platzes auf das Jahr 2024 geschoben wurde.

-          Der Ausbau der Mühlenstraße II. BA und III.BA in den Jahren 2024 und 2025 mit eingeplant wurden.

-          Die Planung Am Friedhof/Sandberg im Jahr 2027 aufgenommen wurde.

 

Der Ausbau der Johannisstraße II.BA im Jahr 2023 wurde bei der Erstellung der Vorschlagsliste leider vergessen.

Der Ausbau des Roissy-en-Brie- Platzes sollte erst stattfinden, wenn der AZV SH die Transportleitung über die Krückauwiesen hergestellt hat. Auf Grund von fehlenden Genehmigungen wird der Ausbau dieser Transportleitung leider dieses Jahr nicht mehr stattfinden können. Deshalb hat der AZV SH um die Verschiebung des Ausbaus des Roissy-en-Brie-Platzes gebeten.

Auf Grund von Herausforderungen bei dem Abschluss des Ingenieurvertrages ist es zu deutlichen Verzögerungen in der Planung des Ausbau eines Teils der Mühlenstraße/Kuhberg gekommen. Aus diesen Grund wurde der Ausbau des II.BA und III.BA in den Jahren 2024 und 2025 mit aufgenommen.

Der Ausbau der Straßen Am Friedhof/Sandberg sind auf Grund von Oberflächenschäden in der Verkehrsfläche und Sanierungsbedarf in den Ver- und Entsorgungsleitungen in die Planungsliste mit aufgenommen worden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bauausschuss // Vorberatung / Kenntnisnahme // § 8e Hauptsatzung und § 2d Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung //  Entscheidung // § 9 Hauptsatzung


Beschlussvorschlag:

 

Der Vorschlagsliste zum Ausbau von Stadtstraßen in Barmstedt bis 2027 wird zugestimmt. Die notwendigen Mittel werden im Haushalt 2023 zur Verfügung gestellt.!


Finanzielle Auswirkungen:
 

Ausbau eines Teils der Mühlenstraße/Kuhberg I.BA: ca.300.000,00 €

(gemäß grober Kostenschätzung)

Planung Gerberstraße (gemäß grober Kostenschätzung) ca.  50.000,00 €

Planung Sielberg (gemäß grober Kostenschätzung) ca.  60.000,00 €]


Anlage/n:

 

Entwurf Planung Ausbau Straßenbau bis 2027!

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Planung Ausbau Straßenbau bis 2027 (337 KB)      

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