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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-199  

Betreff: Wartelisten der Kindertagesstätten
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt Kenntnisnahme
16.08.2022 
Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Bestandes der Kitadatenbank vom 28.07.2022 wurde die Warteliste

r die Barmstedter Kindertagesstätten erstellt.

 

Die Platzvergabe zum 01.08.2022 ist soweit abgeschlossen. Laut Kitaportal konnten noch die folgenden freien Plätze registriert werden, die urlaubsbedingt noch nicht alle durch die Kitas bestätigt wurden:

 

Krippe:

1 x Arche Noah

 

Elementar:

1 x Bahnhofstraße

1 x Arche Noah (Integrationsgruppe)

3 x AWO

 

Hort:

1 x Bahnhofstraße

 

 

Zum 01.08.2023 befinden sich voraussichtlich die folgende Anzahl von Barmstedter Kindern

auf der Warteliste für Barmstedter Kitas:

 

Krippenkinder: 17

Elementarkinder: -8

Hortkinder: 16

 

Zum Beginn des Kitajahres (01.08.2022) finden erhebliche Veränderungen in der tatsächlichen Betreuung statt. Derzeit sind von den Kitas noch nicht alle Betreuungsverträge geschlossen und im Kitaportal hinterlegt worden. Eine verlässliche Aussage zur Anzahl von Barmstedter Kindern, die außerhalb Barmstedt oder durch Tageseltern betreut werden, kann daher erst nach dem nächsten Abrechnungslauf des Landes am 16.08.2022 erfolgen.

Ebenfalls nnen erst nach Abschluss aller Betreuungsverträge die Kinder ermittelt werden, die von außerhalb kommen.

 

Die ukrainischen Flüchtlingskinder sind zwischenzeitlich in der Warteliste zum großen Teil integriert, die ersten Kinder werden in den Kitas betreut.

Eine Angabe zur Anzahl der ukrainischen Kinder kann nicht ohne erheblichem Aufwand erfolgen. Insofern wird auf eine weitere Darstellung dieser Kinder verzichtet.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Jungend und Soziales // Kenntnisnahme

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Warteliste Stand 28.07.2022 (96 KB)      

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