Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-196
|
|
Sachverhalt:
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen und Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub der Aufwendungen und Auszahlungen besonders unwirtschaftlich wäre. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen; sie oder er kann die Befugnis zur Erteilung der Zustimmung übertragen.
Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat die Bürgermeisterin mindestens halbjährlich die Politik über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.
Im Laufe des Haushaltsjahres 2022 sind in der Zeit vom 01.01.2022 bis 31.07.2022 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:
Ergebnisrechnung (5er Konten) | Betrag in €uro |
Mehraufwendungen insgesamt |
34.296,12 € |
davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € als vorab genehmigt anzusehen: | 34.296,12 € |
|
|
damit sind noch genehmigungspflichtig: | 0,00 € |
Finanzrechnung (7er Konten) | Betrag in €uro |
Mehrauszahlungen insgesamt |
336.416,71 |
davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € als vorab genehmigt anzusehen: | 34.296,12 € |
davon sind Mehraufwendungen durch Sollübertragung innerhalb des Budgets abgewickelt worden: | 273.762,34 € |
|
|
damit sind noch genehmigungspflichtig: | 0,00 € |
Erläuterung zum Anhang
Der Vorlage ist als Anhang eine Tabelle mit den gebuchten außerplanmäßigen und überplanmäßigen angefügt. In dieser Tabelle findet sich zum ersten Mal die Farbe Gelb („Sollübertragung innerhalb des Budgets“) wieder. Es handelt sich hierbei um Buchungen, die innerhalb eines Budgets vorgenommen wurden.
Für die beigefügte Anlage heißt dies konkret (Beispiel):
Es wurden Buchungen im Bereich des Asyls vorgenommen. Hier wurden aus dem Produkt 313101 (Hilfe für Asylbewerber) Gelder per außerplanmäßiger Ausgabe herausgenommen und dem neuen Produkt 313102 (Hilfe für Flüchtlinge) zugeführt. Dies liegt alles im Budget des Sozialen bzw. Asyl und ist deshalb zulässigerweise intern verbucht worden.
Weiter wurden Buchungen bei den Investitionsmaßnahmen vorgenommen. Hier wurden innerhalb der Investitionsmaßnahmen Buchungskonten nachgetragen und die Gelder hierhin intern umgebucht. Ebenfalls im Rahmen des Budgets.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Kenntnisnahme; Stadtvertretung // Kenntnisnahme
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Haushaltsüberschreitungen 1. Halbjahr 2022 zum 31.07.2022 (358 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76