Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-195  

Betreff: Berichtswesen; Haushalts- und Steuerentwicklung 1. Halbjahr 2022 (Stand: 31.07.2022)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Kenntnisnahme
23.08.2022 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Haushaltssatzung 2022

Die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2022 wurde am 08.02.2022 von der Stadtvertretung beschlossen. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde am 21.02.2022 erteilt. Die Haushaltssatzung wurde anschließend rechtskräftig erlassen und bekanntgemacht.

 

2. Haushaltsausführung

Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie der Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes, der Steuereinnahmen, der Verschuldung und der Kassenlage sind in den beigefügten Übersichten dargestellt.

 

Die Zahlen haben den Stand vom 31.07.2022.

 

Es folgt hier die Abbildung des reinen Buchungsgeschehens für das erste Halbjahr 2022. Abschlusswirksame Buchungen sind noch nicht enthalten und werden dann im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erledigt.

 

3. Ergebnishaushalt: Gesamt

Der Ergebnishaushalt bzw. die Ergebnisrechnung schließt aktuell mit einem Fehlbetrag in Höhe von 528.747,41 ab. Dabei betragen die Erträge (alle 4er Konten) 13.021.914,66 und die Aufwendungen (alle 5er Konten) 13.550.662,07. Ursprünglich ist ein Planfehlbetrag in Höhe von 3.116.600 vorgesehen.  

 

3a) Ergebnishaushalt: Entwicklung der Erträge

Zum 31.07.2022 betragen die Gesamterträge 13.021.914,66. Der Planwert für 2022 wurde mit 27.358.900,00 festgestellt. Die Differenz beträgt somit 14.336.985,34.

 

3b) Ergebnishaushalt: Entwicklung der Steuereinnahmen und die Steueranteile

Die Steueranteile entwickeln sich gut und werden das Planergebnis voraussichtlich übertreffen. Dies liegt unter anderem daran, dass durch die gestiegenen Preise auch mehr Umsatzsteuer fällig wird. Für die Gewerbesteuer ist es nach derzeitigem Stand schwierig eine Prognose abzugeben, da sich durch die nachgelagerten Steuererklärungen der Gewerbetreibenden noch Rückzahlungen ergebennnten bzw. ergeben werden.
Der Einkommensteueranteil könnte im dritten und vierten Quartal geringer ausfallen, da der Steuer-Grundfreibetrag zum 01.01.2022ckwirkend erhöht worden ist und somit weniger Lohnsteuer anfällt. Die einzelnen Werte sind der Anlage zu entnehmen.  

 

 

3c) Ergebnishaushalt: Entwicklung der Aufwendungen

Zum 31.07.2022 betragen die Gesamtaufwendungen 13.550.662,07. Der Planwert für 2022 wurde mit 30.475.500,00 festgestellt. Die Differenz beträgt somit 16.924.837,93.

 

4. Finanzhaushalt: Investitionstätigkeit

Der Finanzhaushalt bzw. die Finanzrechnung im Bereich Investitionen schließt aktuell mit einem Überschussbetrag in Höhe von 2.411.789,45 € ab. Dabei betragen die Einzahlungen (alle 68,69er Konten) 5.817.927,68 € & die Auszahlungen (78,79er Konten) 3.406.138,23 €.

 

4a) Finanzhaushalt: Entwicklung der investiven Einzahlungen (68er und 69er Konten)

Zum 31.07.2022 betragen die investiven Einzahlungen 5.817.927,68 €. Der Planwert für 2022 wurde mit 19.298.400,00 € festgestellt. Die Differenz beträgt somit 13.480.472,32 €.
Zu beachten ist, dass es sich bei den investiven Einzahlungen um Zuschüsse handelt, die nachgelagert gezahlt werden.

 

4b) Finanzhaushalt: Entwicklung der investiven Auszahlungen (78er und 79er Konten) 

Zum 31.07.2022 betragen die investiven Auszahlungen 3.406.138,23 €. Der Planwert für 2022 wurde mit 22.581.400,00 festgestellt. Die Differenz beträgt 19.175.261,77 €. Vergleicht man den Auszahlungsbetrag mit dem Einzahlungsbetrag stellt man fest, dass aktuell mehr Einnahmen, also Zuschüsse, geflossen sind, als Auszahlungen. Dies hängt ebenfalls mit der nachgelagerten Zuschusszahlung zusammen. Vermutlich wurden Zuschüsse für 2021 dann erst in 2022 gezahlt.

 

4c) Finanzhaushalt: Übrige Ein- und Auszahlungen (60er-67er und 70er-77er Konten)

Alle übrigen Ein- und Auszahlungskonten (also alle 60er-67er und 70er-77er Konten) sind nahezu deckungsgleich mit den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes.

 

5) Kassenabschluss: Der Kassenbestand zum 31.07.2022 gliedert sich wie folgt:
 

Barkasse (183120)

78.197,56

Bankkonto Sparkasse Südholstein (181150)

533.015,82

Bankkonto Volksbank (181151)

34.660,51

Kompensationskonto Humburg-Haus (181155)

195.864,63 €

Sonderkonto Schlossinsel (181156)

172.720,92

--------------------------------------------------------------

-----------------------------------------------------

Kassenbestand zum 31.07.2022

1.014.459,44

 

 

6) Verschuldung aus Kreditverträgen
 

Die Gesamtschulden der Stadt liegen stand Jahresabschluss 2021 zum 01.01.2022 bei 27.151.864,03. Laut Haushaltsplan bzw. Haushaltssatzung geht man davon aus, dass sich diese Schulden zum 31.12.2022 auf 36.774.464,03, also um 9.622.600,00 erhöhen werden. Eingeplant wurden dazu Kreditaufnahmen für 2022 in Höhe von 12.297.600,00 €, sowie die Verlängerung des Liquiditätskredites in Höhe von 2.000.000 €. In Abzug zu bringen sind noch die geplanten Tilgungen in Höhe von 2.675.000,00r die Kredite und 2.000.000 €r den Liquiditätskredit aus dem letzten Jahr.

Stand 31.07.2022 wurden lediglich 1.130.000,00 an Kreditvolumen zur Finanzierung von diversen Investitionen aufgenommen. Dem gegenüber stehen aktuelle Tilgungsleistungen in Höhe von 892.212,30 €, sodass die Gesamtverschuldung der Stadt Barmstedt zum 31.07.2022 bei 27.389.651,73 € liegt.

 

 

 

 

7) Herabsetzung der Kreisumlage: Auswirkung auf den Haushalt 2022

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 19.05.2021 die Herabsetzung der Kreisumlage mittels 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen. Der Hebesatz wurde deshalb rückwirkend zum 01.01.2021 von 35,25% auf 33,95% gesenkt und galt somit für das Haushaltsjahr 2021 und 2022.

 

Am 27.04.2022 hat der Kreistag gemäß 2. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, dass für das Haushaltsjahr 2022 der Hebesatz nochmals um 2,55 %, auf 31,40 %, herabgesetzt wird. Auch dies gilt rückwirkend zum 01.01.2022.

 

r den Haushalt 2022 hat dies zur Folge, dass die Kreisumlage statt den festgestellten 4.567.829,57, nur noch 4.224.737,81 beträgt. Sie verringert sich somit um 343.091,76.

r den Haushalt 2023 wird der ursprüngliche Prozentsatz in Höhe von 35,25 % entsprechend wieder angewandt.

 

 

8) Entwicklung des Eigenkapitals

Der Jahresabschluss 2021 weist ein Eigenkapital in Höhe von 6.521.000 € aus. Mit eingerechnet ist die Sonderrücklage in Höhe von 5.339.000 €, welche jedoch nicht als eigenes Eigenkapital gesehen werden darf. Es handelt sich hierbei um die durchgereichten Zuschüsse vom Amt Rantzau an die Stadtwerke Barmstedt.

 

Rechnet man diese Sonderrücklage nicht mit in das Eigenkapital ein beträgt das Eigenkapital der Stadt Barmstedt zum Ende des Jahres 2021 positive 1.182.000,00 € (gerundet). 

 

Stand 31.07.2022 verringert sich das Eigenkapital um die 528.747,41 € auf 653.252,59 €.

 

Schließt das Jahr 2022 mit dem Planfehlbetrag in Höhe von 3.903.000 € ab, wird das Eigenkapital zum Ende des Jahres 2022 negativ sein und gerundet -1.912.000 € betragen.

 

 

9) Ausblick auf die Haushaltsplanung 2023

Die Haushaltsplanung für das Jahr 2023 ist am 18.07.2022 gestartet. Die Fachbereiche sind aufgefordert ihre Planungen in der EDV vorzunehmen.

 

Mit Hinblick auf die schlechte Haushaltslage (strukturelles) Defizit und das drohende Abrutschen des Eigenkapitals in den Negativbereich) ist davon auszugehen, dass die Kommunalaufsicht den Haushalt 2023 nur mit Auflagen genehmigen wird.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

Der Haupausschuss zur Kenntnisnahme.

 


Anlage/n:

Präsentation mit Zahlenwerk zum 31.07.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Berichtswesen HH 1. Halbjahr 2022 (1050 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner