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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-193  

Betreff: Übernahme der gemeindlichen Sirenen durch den Kreis Pinneberg; Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV)
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fröhlich, Jan
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
23.08.2022 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
06.09.2022 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Kreis Pinneberg plant mittelfristig die Erneuerung des Sirenennetzes. Der erste Schritt hierfür ist die Bündelung aller Sirenen im Eigentum des Kreises. Dies betrifft auch Sirenen, die in der Trägerschaft der Stadt Barmstedt sind. Siehe hierzu das als Anlage 1 beigefügte Schreiben der Landrätin des Kreises Pinneberg, Frau Heesch.

Es gibt momentan 4 Sirenen im Stadtgebiet, diese sind auf dem Gebäude der Kreissparkasse, auf der James-Krüss-Schule, auf der Grund- und Gemeinschaftsschule und auf dem Gebäude der Jugendbildungsstätte.

 

Zum Zwecke der Übernahme gemeindlicher Sirenen sollen mit den Gemeinden öffentlich-rechtliche Vereinbarungen (örV), nach einheitlichem, vom Kreis gestellten Muster, geschlossen werden. Diese Vereinbarung bietet der Kreis den Gemeinden nach bestimmten Grundsätzen an, diese sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Der Kreis Pinneberg bittet um eine Rückmeldung bis zum 31.08.2022, ob die Stadt Barmstedt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und den beigefügten Grundsätzen zustimmen kann oder ob es noch Klärungsbedarf gibt.

Seitens der Verwaltung wird die Übernahme der Sirenen durch den Kreis Pinneberg befürwortet.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss // Vorberatung // § 8a Hauptsatzung und § 2a Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung // Entscheidung

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt stimmt den aufgeführten Grundsätzen des Kreises Pinneberg für den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung r die Übernahme der Sirenenanlagen zu.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird nach Fertigstellung durch den Kreis Pinneberg der Stadtvertretung vor Abschluss vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es entfallen die Kosten für den Wartungsvertrag der Sirenen von momentan jährlich 340,06 Euro.


Anlage/n:

Anlage 1, Schreiben der Landrätin, Frau Heesch

Anlage 2, Grundsätze der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anl. 1, Schreiben der Landrätin, Frau Heesch (602 KB)      
Anlage 2 2 Anl. 2, Grundsätze örV (71 KB)      

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