Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-192
|
|
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen haben eine Anfrage zur Wasserqualität und Qualitätskontrolle von Wasser und Seegrund des Rantzauer Sees mit Schreiben vom 20.07.2022 gestellt.
Der Kreises Piineberg teilte mit, dass monatlich in den Monaten Mai bis September die Wasserqualität der Badestellen im Kreis Pinneberg geprüft werden. Die Analyse des Wassers des Rantzauer Sees hat keine Beanstandungen ergeben.
Nach Auskunft der Stadtwerke Barmstedt wird vor Beginn jeder Freibadsaison und dann monatlich (5 x pro Saison) das Oberflächenwasser des Rantzauer Sees (im Bereich der Badestelle)) vom Kreis Pinneberg überprüft.
Die als Anlage beigefügten Parameter sind den Prüfungen Mai und Juni 2022 zu entnehmen. Nach Angaben der Stadtwerke fällt die Überprüfung zu Beginn der Saison umfangreicher aus. Dies erklärt die höheren Kosten.
Die Überprüfungen der Badestelle wird lt. Vorgaben/Abständen der Badegewässerverordnung Schleswig-Holstein vom 09.04.2008 (GVOBL. S.-H. 2008, S.169) vorgenommen (s. Anlage).
Geprüft wird die Wasserqualität, nicht der Seegrund.
Eine turnusmäßige Überprüfung des Kreises Pinneberg für Cyanobakterien (Blaualgen) findet nicht statt. Sobald jedoch Blaualgen an der Badestelle von Fachkräften der Stadtwerke gesichtet werden, informieren diese umgehend den Kreis Pinneberg.Dieser nimmt sofort eine Risikoeinschätzung vor Ort vor um die Badestelle, wenn nötig zu schließen. Laut Kreis Pinneberg wird dafür jedoch keine Wasserprobe entnommen, die Mitarbeiter vom Kreis Pinneberg sind entsprechend geschult, die Blaualgen zu erkennen und eine mögliche Gefahr einzuschätzen, so dass Kosten gespart werden können.
Die Stadt Barmstedt und die Stadtwerke Barmstedt haben zudem gemeinsam ein Amphibien-Mähboot für die Beseitigung von Algen beschafft. Fachkundiges Personal der Stadtwerke nimmt regelmäßig eine Algenbeseitigung vor.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Entscheidung gemäß § 2e Zuständigkeitsordnung durch den Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz.
Anlage/n:
Anfrage vom 20.07.2022
Prüfungen Mai und Juni 2022
Badegewässerverordnung
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76