Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-191
|
|
Sachverhalt:
Hinweis: Aufgrund eines Übertragungsfehlers musste die Anlagen Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung nochmals ausgetauscht werden.
Der Jahresabschluss 2021 der Stadt Barmstedt wird zur Prüfung und zur anschließenden
Beratung und Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vorgelegt (§ 95n Abs. 6 i.V.m. §
95n Abs. 3, 5 GO).
Der Jahresabschluss 2021 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.346.397,68 EUR aus. Jahresfehlbeträge sollen durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden (§ 26 Abs. 3 GemHVO-Doppik). Die Schlussbilanz der Stadt Barmstedt zum 31.12.2021 weist für die Ergebnisrücklage einen Bestand in Höhe von 0,00 EUR aus (sowie einen Verlustvortrag aus 2020 von 808.483,20 €).
Eine Deckung des Jahresfehlbetrages ist somit nicht durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage möglich. Nach § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik wird der Jahresfehlbetrag bis zu fünf Jahre vorgetragen, bevor er anschließend gegen die allg. Rücklage ausgeglichen werden kann – alternativ mit evtl. Überschüssen aus Folgejahren.
Beim Eigenkapital im engeren Sinne der Stadt Barmstedt ist die nicht auflösbare Sonderrücklage in Höhe von 5.339.425,00 € mit der Besonderheit behaftet, dass diese aus den Zuschüssen des Amtes Rantzau für die Stadtwerke Barmstedt für den dortigen Galsfasernetzausbau besteht und an die Stadtwerke Barmstedt als eine Art Eigenkapital weitergeleitet werden.
Ohne diese Besonderheit ergibt sich
Allg. Rücklage | 4.337.990,99 € |
Ergebnisrücklage | 0,00 € |
Vorgetragener Jahresfehlbetrag 2020 | - 808.483,20 € |
Jahresfehlbetrag 2021 | - 2.346.397,68 € |
Eigenkapital ohne Sonderrücklage zum 31.12.2021 | 1.183.110,11 € |
Der Haushaltsplan 2022 schließt mit einem Plandefizit von 3.116.600 €. Nachdem Überschüsse in den Folgejahren nicht zu erwarten sind, ist vorhersehbar, dass das Eigenkapital ohne Sonderrücklage aufgebraucht sein wird. Die Haushaltspolitik ist damit vorhersehbar um ein Vielfaches mehr auf Konsolidierung auszurichten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Vorberatung gem. § 8b Hauptsatzung durch Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung.
Der Sitzungslauf unter Beteiligung des Hauptausschusses ist kommunalrechtlich nicht vorgesehen, erfolgt aber, damit eine Diskussion über den Abschluss 2021 bzw. dessen Folgen stattfinden kann.
Entscheidung gem. § 28 S.1 i.V.m § 95n Abs. 3,6 GO durch die Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt beschließt den Jahresabschluss 2021. Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.346.397,68 EUR wird vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Jahresabschluss 2021 spiegelt das Haushaltsjahr 2021 wieder und zeigt die finanzielle
Lage der Stadt Barmstedt zum 31.12.2021 auf.
Anlage/n:
Bilanz zum 31.12.2021
Ergebnisrechnung 2021
Finanzrechnung 2021
Anhang zur Bilanz 2021
Lagebericht zum 31.12.2021
Teilergebnis – und Finanzrechnung 2021
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de