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Vorlage - VO/2022-186
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Sachverhalt:
Per Antrag vom 14.06.2022 hat die Familienbildungsstätte Elmshorn auch für das Jahr 2023 um die Zahlung eines Zuschusses für ihre Institution gebeten.
Im laufenden Jahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 2.843,28 € gewährt.
Die Höhe der beantragten Förderung entspricht dem Nutzeranteil und wurde durch die Stadt Elmshorn ermittelt. Für das Jahr 2023 wird eine Förderung in Höhe von 1.604,25 € beantragt.
Der Ausschuss sollte nun entscheiden, ob wie bereits in den vergangenen Jahren auch 2023 ein Zuschuss an die Familienbildungsstätte gezahlt werden soll.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Entsprechend § 8d der Hauptsatzung und des § 2c der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ist für den Zuschussantrag der Ausschuss für Jungend und Soziales zuständig.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales der Stadt Barmstedt spricht sich für die Zahlung der institutionellen Förderung der Familienbildungsstätte im Jahr 2023 in Höhe von 1.604,25 € aus.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Zuschussbetrag wurde für die Haushaltsplanung 2023 beim Konto 10.331010.531801 berücksichtigt.
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag Institutionelle Förderung 2023, v. 14.06.22, Stadt (652 KB) |
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