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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-179  

Betreff: Eröffnungsbilanz der Gemeinde Westerhorn zum 01.01.2014
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Westerhorn Vorberatung
01.03.2023 
Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
03.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 der Gemeinde Westerhorn wird zur Prüfung und zur anschließenden Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vorgelegt (§ 95 n Abs. 6 i.V.m. § 95 n Abs. 3 und 5 GO). Der Eröffnungsbilanz ist ein Anhang beigefügt (§ 54 Abs. 5 Satz 1 GemHVO-Doppik).

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

 

Zuständig ist vorberatend der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung Westerhorn.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn gemäß §§ 28 Satz 1, 95 n Abs. 3 GO.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Siehe Anlagen.


Anlage/n:

-Eröffnungsbilanz zum 01.01.2014 inkl. Anhang

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anhang EB der Gemeinde Westerhorn zum 01.01.2014 (712 KB)      

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