Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-176
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Sachverhalt:
Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2019 wird dem Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses Westerhorn zur Prüfung vorgelegt (§ 95 n Abs. 5 GO).
Der Jahresabschluss weist einen Überschuss in Höhe von 397.643,49 EUR aus.
Jahresüberschüsse sollen gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, sofern der Überschuss nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt wird.
Ausweislich der Bilanz zum 31.12.2019 verfügt die Gemeinde Westerhorn über keinen auszugleichenden vorgetragenen Jahresfehlbetrag. So kann der Jahresüberschuss in die Ergebnisrücklage oder die Allgemeinen eingebucht werden.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen soll (§ 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik). Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30 Prozent beträgt, kann abweichend von dieser Regelung die Ergebnisrücklage mehr als 33 Prozent der Allgemeinen Rücklage betragen. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme beträgt knapp 42 %.
Insofern wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Ergebnisrücklage zuzuführen, sodass diese anschließend auf einen Wert in Höhe von 1.348.470,68 EUR anwächst.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist nach § 4 Abs. 1 lit. a der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn der Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses. Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gemäß § 28 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 95 n Abs. 5 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt den Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2019 inklusive Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresüberschuss in Höhe von 397.643,49 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen.]
Anlage/n:
-Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2019
-Lagebericht der Gemeinde Westerhorn
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Jahresabschluss der Gemeinde Westerhorn zum 31.12.2019 (1226 KB) | |||
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2 | Lagebericht 31.12.2019 (597 KB) |
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