Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-169
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Sachverhalt:
Da sich der Beschluss auch auf die Verbandsvorsteherin bezieht wird vorgeschlagen, dass das älteste anwesende Mitglied der Zweckverbandsversammlung die Leitung der Versammlung zu diesem Top übernimmt.
Geprägt war auch das Jahr 2021 durch die Auswirkungen und damit einhergehenden Einschränkungen, ausgelöst durch die Corona-Pandemie. Beschränkungen in den Ausgangs- und Besuchsregelungen, besondere Auflagen hinsichtlich Hygiene, Besuchskonzepten, Zugangs- und Aufenthaltskontrollen machten einen erheblichen Koordinations-, Dokumentations- und Organisationsaufwand notwendig, der nach wie vor durch die fortlaufenden, teils kurzfristigen Änderungen in der Gesetzeslage eine permanente Anpassung erforderte. Die Zeiten zwischen Bekanntgabe neuer Vorgaben und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens war leider oftmals sehr kurz bemessen, sodass die Pflegebetriebe, so auch das Seniorenheim Barmstedt/Rantzau, unter großem zeitlichem Druck standen, die Vorgaben umzusetzen. Auch waren das Seniorenheim und vor allem die Mitarbeitenden in einem großen Spannungsfeld gefangen. Denn einerseits musste der Betrieb sowie das Personal dafür Sorge tragen, dass die Pflegebedürftigen möglichst gut vor einer Virusinfektion geschützt wurden, andererseits mussten trotz Virusgefahr die Teilhabe- und Freiheitsrechte der Pflegebedürftigen gewahrt werden.
Gravierende Belastungen ergaben sich für die Mitarbeiter/innen durch Arbeiten in Schutzkleidung und mit Masken und die Übernahme von Mehrarbeit in unterschiedlicher Form sowie die psychische Belastung durch die Verantwortung für den Schutz der Bewohner/innen. Die, insbesondere in den ersten Monaten der Pandemie, in dieser Form unüblichen notwendigen zusätzlichen Beschaffungsmaßnahmen von Schutz- und Hygienebedarf bildeten eine zusätzliche Herausforderung. Außerdem bildeten die erforderlichen Quarantäneregelungen eine unübliche Nachbesetzungsproblematik hinsichtlich freiwerdender Zimmer und dies bei steigender Nachbelegungszahl (58; 2020 34).
2021 bis zur Erstellung des Jahresberichts kann festgehalten werden, dass alle Mitarbeiter/innen den notwendigen Impfschutz ggf. i.V.m. mit einem Genesenenstatus erfüllen und auch weitestgehend bereits „geboostert“ sind. Somit war auch die gesetzliche Impfpflicht für das Personal in Pflegeinrichtungen erfüllt und die diesbezügliche Nachweispflicht bis zum 15. März 2022 gegeben. Auch die Bewohner/innen sind bis auf zwei alle geimpft, ein Großteil dritt- bzw. sogar viert geimpft.
Die gesammelten Erfahrungen mit Maßnahmen zur Vorbeugung einer Virusinfektion wie Besuchsverbot und Ausgangssperre für Bewohner, 14-tägige Isolierung nach Krankenhausrückkehr, Verstärkung der Hygienemaßnahmen, Verzicht auf größere Veranstaltungen etc., die im Großen und Ganzen erfolgreich waren, lassen hoffen, dass derartige Ereignisse auch zukünftig bewältigt werden können. Die Organisation des Hauses nach dem sog. Hausgemeinschaftsprinzip führt zu einer Minimierung möglicher Infektionsausbrüche, da die Mitarbeiter/innen i.d.R. den entsprechenden Bereichen fest zugeordnet sind und somit eine Rotation vermieden und damit einer möglichen Verbreitung innerhalb des Hauses vorgebeugt wird. Auch sind somit im Infektionsfall etwaige Kontaktpersonen schneller und sicherer zu lokalisieren und somit die Infektionskette zu bestimmen.
Trotz dieser besonderen Pandemie-Situation, der gestiegenen notwendigen Nachbelegungen und dem nach wie vor nicht abgeschlossenen Wasserschadensanierungsarbeiten im Außenbereich konnte die Belegung des Hauses mit 98,20% annähernd gehalten werden (2020: 99,11%).
Erfreulicherweise konnte im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen ab 1. Juni 2021 eine Erhöhung der Entgelte erzielt (vgl. Top 11 der Zweckverbandsversammlung vom 21.07.2021) werden, die zu einer entsprechenden Erhöhung der Einnahmen führte.
Im Wirtschaftsplan war für 2021 ein leichter Jahresüberschuss von 37.986,00 € geplant. Diese Planzahl konnte, wie in Top 7.1. erläutert, erfreulicherweise nicht nur eingehalten, sondern das Ergebnis mit einem Überschuss von 183.144,32 € erheblich verbessert werden.
Es wird vorgeschlagen, dem Verbandsvorstand und der Geschäftsführung die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2021 zu erteilen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung entlastet den Verbandsvorstand und die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021.
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