Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2022-167
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Sachverhalt:
Gemäß §6 Abs. 1 der Verbandssatzung des „Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau“ erfolgt die Einberufung der Verbandsversammlung durch die Verbandsvorsteherin „…..mindestens jedoch einmal im Halbjahr.“.
Die Terminverschiebung resultiert im Wesentlichen daraus, dass die Fertigstellung des Jahresabschlusses für 2021 abgewartet werden musste, da dieser für den Zweckverband von wesentlichem Interesse ist und somit einen wichtigen Teil der Verbandssitzung darstellt.
Dieser Tagesordnungspunkt wird üblicherweise in der Sitzung des 1. Halbjahres behandelt. Somit ist es sinnvoll, den Verbandsversammlungstermin 1. Halbjahr 2022 gem. §6 Abs. 1 der Verbandssatzung des „Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau“ auf den Beginn des 2. Halbjahres zu verschieben.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen..
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung beschließt die Verschiebung des Verbandsversammlungstermins 1. Halbjahr 2022 gem. § 6 Abs. 1 der Verbandssatzung des „Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau“ auf den 06.07.2022.
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